Hallo zusammen.
Hier in aller Kürze mein Fall:
Eigenkündigung meines Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2012. Seit dem 02.08.2012 sechs Wochen krank geschrieben, danach - bis heute - Krankengeldbezug durch die KK (Depressionen, BurnOut, Mobbing) . Nun steht bald die psychosomatische Tagesklinik an...
Nun meine Fragen:
1. Bekomme ich für die Zeit in der TK weiterhin Krankengeld in gleicher Höhe von der KK, oder wird das reduziert und / oder von einem anderen Träger übernommen ?
2.) Was passiiert nach der TK, wenn ich als arbeitsUNfähig entlassen werde ? Beziehe ich dann weiter Krankengeld von der Krankenkasse
, wird das Krankengeld gestrichen oder muss ich
Arbeitslodengeld beantragen ?
Danke für Ihre Antworten,
benito63