Hallo benito63,
der Kostenträger der Maßnahme in der Tagesklinik wird Leistungen zum Lebensunterhalt für Sie gewähren. Sofern Ihnen die Krankenkasse die Maßnahme bewilligt hat, wird diese auch weiterhin Krankengeld erbringen.
Sofern Sie aus der Behandlung aus der Tagesklinik arbeitsunfähig entlassen werden, wird die Krankenkasse ebenfalls Ihr Ansprechpartner sein und weiter Krankengeld zahlen, sofern Sie nicht ausgesteuert sind. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse zur Klärung der Einzelheiten in Verbindung.