Hallo Aras,
Au-Pair-Tätigkeiten sind in Deutschland regelmäßig nicht als Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung, sondern als nicht sozialversicherungspflichtiges Betreuungsverhältnis besonderer Art zu werten. Insoweit kann ich leider nur auf den Beitrag von „KSC“ verweisen.