Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

AU und Rehaunfähig vorzeitig aus Reha entlaasen

von Rose02017501.12.2011 | 16:05
1762 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich werde AU und Rehaunfähig aus der Reha entlassen, was heißt das jetzt für mich? Ausgesteuert bin ich schon bekomme momentan ALG1 aber die werden dann wohl nicht mehr bezahlen wollen Wer weiß Rat

3 Antworten

Schadeam 01.12.2011 | 17:24
Mit den "paar Informationen" wird es schwer was konkretes zu raten, v.a. weil es da so viele Konstellationen gibt, die zu erläutern den Rahmen eines solchen Forums wohl sprengen. Was das medizinisch für Sie heißt, sollten Sie mit Ihren Ärzten besprechen (AU kurzzeitig, AU auf Dauer, eventuell erwergsgemindert, Behandlungsmöglichkeiten, Prognosen?) Ob das AA zahlen will oder muss, diskutieren Sie am besten mit den Agenten. Ob und was für eine Rente in Frage kommt, darüber kann man nur spekulieren. Sinnvoll wäre ein Beratungsgespräch bei der DRV vor Ort, zumindest wenn es bei Ihrer Frage um eine mögliche Rente gehen sollte.
Krämersam 01.12.2011 | 17:39
Im Rahmen des von der Rehaklinik zu erstellendem Rehaabschlussberichtes wird auch eine Einschätzung zu ihrer Erwerbsfähigkeit abgegeben. Sollte eine Erwerbsminderung festgestellt worden sein, KANN ( muss nicht ! ) sich die Rentenversicherung dieser Einschätzung anschliessen und dann wird automatisch aus ihrem Reha - ein EM-Rentenantrag. Sie würden dann von der RV zur formellen Antragstellung eines EM-Antrages aufgefordert werden und würden dann eine EM-Rente erhalten. Sie bekommen dann auch solange erstmal weiter ihr ALG I von der AfA bis über diesen EM-Antrag dann letztlich von der RV entscheiden wurde. Sollte keine EM von den Rehaärzten bei ihnen festgestellt worden sein und die RV dies auch so sehen, bekommen Sie keine EM-Rente, sondern weiterhin dann von der AfA ALG I. Da Sie ja bereits ausgesteuert wurden haben Sie mit der Krankenkasse nichts mehr zu tun und können ja kein Krankengeld mehr bekommen.
M.Ernstam 01.12.2011 | 17:29
Hallo Das Arbeitsamt zahlt nahtlosigkeits Arbeitlosengeld. MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026