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Experten-Antwort

AU während ambulanter Reha

von Lena12.07.2020 | 14:48
1239 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin aktuell bis zum 28.07. krankgeschrieben (seit mehr als einem Jahr) und habe am selben Tag den nächsten Arzttermin zwecks Verlängerung. Voraussichtlich beginnt Anfang August meine ambulante Reha. Muss mein Arzt mich dann entsprechend nur bis zum Rehabeginn krankschreiben, auch wenn es sich um eine ambulante Reha handelt? Ich habe gehört, während der Reha ist man automatisch AU. Und was ist falls ich aus der Reha "arbeitsfähig" entlassen werde, aber es nach meiner Ansicht nicht bin? (Ich habe auch sowas schon gehört.) Gehe ich dann am Folgetag zu meinem Arzt? Vielen lieben Dank für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

mir bleibt nur der Dank an "Siehe hier" für die gegebene Antwort.

Ihnen wünsche ich eine erfolgreiche Reha.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Siehe hieram 12.07.2020 | 17:26
Hallo Lena, da das Krankengeld immer rückwirkend bezahlt wird, sollten Sie berücksichtigen, dass Sie die AU-Meldung auch während der ambulanten Reha rechtzeitig einreichen können. Eine weitere AU-Schreibung durch Ihren Arzt kann auch über den Beginn der Reha-Maßnahme hinaus erfolgen. Die Krankenkasse zahlt dann aber, trotz AU Meldung, nur bis inklusiv dem letzten Tag vor dem tatsächlichen Reha-Beginn. Ab Reha-Beginn erhalten Sie dann (vermutlich?-wenn DRV Kostenträger Maßnahme ja) Übergangsgeld (sofern Sie es beantragt haben, ohne Antrag geht nicht!). Und falls Sie dann auch nach der Reha weiter AU sein sollten, lassen Sie das am ersten Tag nach der Maßnahme durch Ihren Hausarzt feststellen/fortschreiben. Beachten Sie auch, dass die Reha-Zeit auf die insgesamt 78 Wochen Krankengeldanspruch mit angerechnet werden (wenn Sie dann später selbst errechnen wollen, wann der Anspruch eigentlich endet), auch wenn das Übergangsgeld von einem anderen Leistungsträger bezahlt wird. Gute Besserung und alles Gute!
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