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Experten-Antwort

AU während einer Teilhabe am Arbeitsleben

von Rolf Sierlinski25.10.2013 | 05:45
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3 Antworten

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Hallo, ich nehme in der Zeit vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 an einer Teilhabe am Arbeitsleben der DRV teil. Es ist eine Schulung für berufliche Wiedereingliederung mit Suche nach einem Praktikum. Es wird viel Theorie vermittelt, So sitze ich in den ersten 3 Monaten jeden Tag ca. 8 Stunden in Unterrichtsräumen mit schlechten Stühlen. Da ich unter starken Rückenschmerzen und Depressionen leide, besteht die Möglichkeit das ich während der Maßnahme wieder AU werde. Wie oft darf man bei solch einem Lehrgang fehlen (AU vom Arzt), bevor die DRV den Lehrgang abbricht? Natürlich möchte ich regelmäßig am Unterricht teilnehmen und wieder ins Berufsleben zurück finden, aber manchmal spielt der Körper einfach nicht mit. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen R. Sierlinski

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Ihnen schon "???" geschrieben hat, gibt es keine festgelegten Grenzen. Sollten Sie häufig oder längere Zeit krank werden, wird in Absprache mit Ihrem Reha-Fachberater individuell entschieden, ob Sie die Teilhabemaßnahme voraussichtlich noch erfolgreich beenden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 25.10.2013 | 07:19
Die Maßnahme wird abgebrochen, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu erwarten ist, dass Sie die Maßnahme nicht mehr bis zum Ende durchhalten. Es gibt da keine feste Grenze wie nach 50 AU-Tagen oder so. Immer problematisch wird es, wenn Sie 6 Wochen am Stück krank sind. Sprechen Sie doch die Lehrgangsleitung auf Ihr Problem an. Vielleicht kann man Ihnen einen geeigneten Stuhl geben. Oft ist es bei solchen Maßnahmen auch möglich, an einem Teil des Unterrichts im Stehen teilzunehmen. Das hängt natürlich immer auch vom konkreten Veranstalter ab. Sollte man Ihnen keine Unterstützung anbieten können, würde ich Ihnen raten, das Problem mit Ihrer Reha-Fachberaterin zu besprechen.
P. Petersam 25.10.2013 | 09:48
Ich hatte eine zweijährige Umschulung in einem Berufsförderungswerk von der DRV genehmigt bekommen. Die Maßnahme wurde nach drei Monaten Krankheitsbedingt abgebrochen. Meine AU Quote (natürlich mit Attest) lag bei etwa 1/3
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