Hallo,
ich habe mal eine generelle Frage zur Arbeitsunfähigkeit während laufender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
Mein Mann wird voraussichtlich Ende September dieses Jahres seine Abschlußprüfung der von der Rentenversicherung als Kosten-/Leistungsträger geförderten Weiterbildung vor der IHK ablegen. Bis Mitte letzter Woche fanden die schriftlichen Prüfungen statt, die Präsenzphase im Berufsförderungswerk endete ebenfalls letzte Woche. Jetzt ist noch für zwei mündliche Prüfungen zu lernen, außerdem muß eine Abschlußarbeit geschrieben werden. Das läuft aber zuhause ab, nicht mehr im Berufsförderungswerk.
Da mein Mann seit Donnerstag wieder heftige Schmerzen im rechten Knie hat - die Gonarthrose führte ursprünglich zur Umschulung vom Handwerksmeister auf die betriebswirtschaftliche Schiene und damit eine sitzende Tätigkeit -, fragen wir uns, was eigentlich im schlechtesten Fall, einer OP zum Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks, in Sachen Rentenversicherung passieren würde. Im Prinzip wäre er dann ja eigentlich mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig, andererseits könnte er vermutlich nach dem Abklingen der Schmerzen, also hoffentlich nach spätestens drei Wochen, zuhause auf der Couch liegend für die Prüfungen lernen. Die nächste mündliche Prüfung findet Anfang Juni statt.
Würde in einem solchen Fall die LTA-Maßnahme abgebrochen, weil der zuständige Arzt wahrscheinlich die AU-Bescheinigung für mehr als sechs Wochen ausstellen würde? Oder wäre es wichtig, darauf zu achten, daß die AU auf keinen Fall für einen so langen Zeitraum bescheinigt sind? Bzw. muß man sich vielleicht doch gar keine Gedanken darüber machen?
Wir wollen auf jeden Fall vermeiden, daß die fünfmonatige wirklich harte Weiterbildung mit abschließenden noch härteren schriftlichen Prüfungen in sechs Fächern am Ende für die Katz gewesen ist. Vielleicht kommt das Knie ja bald wieder in die Reihe, aber falls nicht, würden wir gern wissen, wie man sich am besten verhält.
Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße
Koulchen