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Experten-Antwort

AU während Teilhabe am Arbeitsleben

von deichhase21.02.2014 | 15:12
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2 Antworten

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Hallo, ich nehme zur zeit an einer Teilhabe am Arbeitsleben der DRV für ein Jahr teil. Einige der Teilnehmer sind nun ab und zu schon einige Tage AU gewesen. Nun machen sie sich Sorgen, das sie infolge zu vieler Krankheitstage aus der Teilhabe entlassen werden könnten. Wie sieht das nun aus? Werden alle AU-Tage zusammen gerechnet oder gibt es da eine generelle Regelung, ab wann jemand zu lange krank war, um die Maßnahme zu beenden? Vielen Dank für Eure Mühe! Gruß deichhase

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo deichhase,

über den Verbleib in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Vorliegen einer längeren Arbeitsunfähigkeit wird im Einzelfall unter Abwägung der noch möglichen Erreichbarkeit des Maßnahmezieles entschieden.

Der Anspruch auf Übergangsgeld endet jedoch in jedem Fall nach Ablauf von 6 Wochen (danach normalerweise Wechsel auf Krankengeld). Dies ist aber in der Regel auch die Grenze bis zu der ein Verbleib in einer Umschulung z.B. noch Sinn macht.

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1 Antworten

???am 22.02.2014 | 13:28
Da gibt es keine Pauschal-Regelung. Die Frage ist immer: Kann das Ziel der Maßnahme noch erreicht werden? Solange das der Fall ist, wird die Maßnahme weitergeführt. Vorsicht bei Praktikumsmaßnahmen: Das Ziel ist hier nicht, ein Praktikum zu machen sondern einen Arbeitsplatz zu bekommen. Wenn man also so oft krank ist, dass der Praktikumsgeber deswegen eine Übernahme ablehnt, wird es problematisch.
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