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Auch Frage zur Erwerbsminderungsrente

von helvi03.09.2007 | 21:47
1310 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! ich bin 40, noch :-) und habe innerhalb genau von 4 monaten einen 2. epeleptischen anfall bekommen. organisch wurde nichts gefunden,muss aber jetzt tabletten nehmen und die sind nich ohne.na gut, mein körper soll sich noch dran gewöhnen. mir wurde jetzt geraten, eine erwerbsminderungsrente zu beantragen. der gdb wird wohl bei 50% ausfallen. kann mir vielleicht jemand sagen, wie jetzt der werdegang ist und wie die berrechnung da erfolgt? schon mal danke für's lesen lg helvi

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen (Wartezeit und 36 in 60), können Sie diesen Antrag stellen. Dabei wird geprüft ob medizinisch die Voraussetzungen ebenfalls vorliegen. Die Höhe können Sie aus der RT-Info erlesen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei Erteilung eines ablehnenden Bescheides besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Widerspruch einzureichen.

Nur dann ist eine Prüfung des Einzelfalles möglich.

4 Antworten

Schadeam 03.09.2007 | 21:58
da sollten Sie eine Beratungsstelle der RV aufsuchen. Dort kann man Ihnen Ihre Fragen beantworten. Wegen der zu erwartenden Rentenhöhe schauen Sie bitte in Ihre letzte Renteninformation.
Antoniusam 04.09.2007 | 01:23
Stellen Sie zunächst in Ihrem Rathaus oder Bürgeramt einen Rentenantrag. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann überprüfen, ob Sie überhaupt rentenberechtigt sind. Wenn Sie auf dem ALLGEMEINEN Arbeitmarkt nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, wären Sie vollständig erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich wären Sie teilweise erwerbsgemindert. MfG
Sweetcat40am 04.09.2007 | 17:54
Hallo!Habe eine Frage an einen Experten.Ich habe auf Grund einer Krankheit einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen müssen.Am 6.9. läuft mein Krank aus,ab dann bekomme ich erstmal Arbeitslosengeld.Alle Ärzte haben bescheinigt das ich derzeit keine 3Stunden am Tag für den Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bin auch in absehbarer Zeit nicht.Nun habe ich letzte Woche von der LVA eine Ablehnung bekommen mit der Begründung ich könnte laut ärztlicher Befunde mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten.Meine Frage nun,wie kommt die LVA zu dieser Begründung wenn doch hier alle meine behandelnden Ärzte was ganz anderes sagen? Vielen Dank für eine Antwort
Antoniusam 04.09.2007 | 18:31
Sie sollten sich unverzüglich mit einem Sozialverband, wie z.B. dem SoVD (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de) in Verbindung setzen und die Aussichten eines Widerspruchs besprechen. Da der Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ablehnung erfolgen muß, können Sie zur Fristenwahrung schon mal formlos widersprechen. Und zwar mit dem Hinweis, das eine ausführliche Begründung so bald wie möglich nachgereicht wird. Warum der Rentenversicherungsträger Ihrem Antrag nicht entsprochen hat, kann von hier aus, ohne genaue Kenntnis Ihrer Akte, verständlicherweise nicht nachvollzogen werden. MfG
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