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Experten-Antwort

Auch noch Krankenkassenbeiträge von Betriebsrente zahlen?

von N. Kunz27.04.2015 | 16:26
2661 Ansichten
19 Antworten

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Ich möchte in 2 Jahren in Rente gehen. Jetzt hörte ich von einem Arbeitskollegen, daß ich nicht nur von der gesetzlichen Altersrente, sondern auch von der Betriebsrente meiner Firma Krankenkassenbeiträge muß. Das ist mir neu und soweit ich mich erinnern kann, hat mir auch niemand etwas von gesagt und es steht davon auch nichts in meinen Vertragsunterlagen. Stimmt das mit den Krankenkassenbeiträgen oder wollte der Kollege da nur einen Scherz mit mir machen ?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort ist leider "ja". Zudem gibt es keinen, der die "Arbeitgeberanteile" trägt. Also zahlen Sie allein den vollen Beitrag. Ein Renditekiller? Ja.

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18 Antworten

_-_am 27.04.2015 | 16:41
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Der geniale Herr Z.am 27.04.2015 | 17:47
ach wie süß
F. Sauerbieram 27.04.2015 | 18:14
Ja, denn die Krankenkassen sind klamm und die Politiker haben noch keine andere wehrlose Quelle gefunden, die sie stattdessen schröpfen können.
Karin N.am 27.04.2015 | 19:20
Ja den vollen Beitrag, das ist schon Jahre so. Ein Beispiel, über den Daumen gerechnet geht ein fünftel flöten. Bei 400 Euro Brutto-Betriebsrente gibt es 320 Euro-Netto. Kranken u Pflegekasse, es darf uns ja nicht zu gut gehen.
Emil H.am 27.04.2015 | 21:20
Das kannste laut sagen. Jetzt finde ich schon keinen Parkplatz für mein Auto mehr und muß sogar einem Asylanten zuarbeiten.
Perlbacheram 27.04.2015 | 19:32
Genau, deshalb sollte man auch heute die Finger von der Betriebsrente lassen. Es sei denn der Arbeitgeber kann sie dir sozusagen mehr oder weniger gratis spendieren. Ansonsten kann es ein böses erwachen geben, da du die im Wege der sog. Bruttoentgeltumwandlung angesparten Betriebsrente zudem voll versteuern mußt. Das sind dann Abzüge von der Betriebsrente von 40 % und mehr möglich (und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, daß Vermittler und Versicherung auch was vom Kuchen abhaben wollen). Korrekterweise muß man natürlich auf die Ersparnisse an Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase hinweisen. Die hast du aber auch nur, wenn du einen sicheren Arbeitsplatz hast bzw. ggf. dein neuer Arbeitgeber deinen alten Betriebsrentenvertrag zu unveränderten Konditionen mitübernimmt.
Juppam 27.04.2015 | 20:10
Ja,die Welt ist ja sowas von ungerecht !
Herr Gerneram 27.04.2015 | 21:13
W*lfgangam 27.04.2015 | 23:01
Hallo N. Kunz, ...ist aber schon alt, seit über 10 Jahren gerichtlich geklärt: http://lexetius.com/2005,2634 Wenn's einem keiner sagt, heißt es nicht, dass man das Versäumnis der Nichtinformation bei Anderen suchen muss ;-) Gruß w.
Willi R.am 28.04.2015 | 12:49
"Es sei denn der Arbeitgeber kann sie dir sozusagen mehr oder weniger gratis spendieren." Mit Verlaub gesagt, finde ich diese Äußerung von Perlbacher ein bischen naiv. Welches Unternehmen kann sich schon leisten, gratis eine Betriebsrente zu vergeben. BMW oder Porsche vielleicht. Aber jedes andere, insbes. mittelständische Unternehmen, wird genau rechnen, ob und inwieweit es je nach Vermögens- und Ertragslage einen Zuschuß zur Betriebsrente geben kann. Das heißt der Arbeitgeber muß auch den Zuschuss zur Betriebsrente mitverdienen, mit gratis ist da nichts zu haben.
Herz1952am 28.04.2015 | 14:09
N. Kunz und Willi R. Aufpassen, wenn sie der Arbeitgeber spendiert, zusätzlich zum Gehalt! Dann ist sie nicht insolvenzgeschützt. Erst nach 5 Jahren fällt sie aus der Insolvenzmasse heraus und der Arbeitnehmer kann sie auszahlen lassen. Der Arbeitgeber ist dann auch "gelackmeiert", da meistens nichts mehr übrigbleibt. War gestern ein Beitrag im TV. Allerdings hat das Gesprächsprotokoll auf "Gehaltsverzicht" gelautet, der Vertreter hat aber einen Fehler gemacht (oder die Versicherung) und im Vertrag war es als Zuzahlung seitens des AG angegeben.... und keiner hat's gemerkt. Vertreter natürlich nicht mehr zu erreichen.
Öffiam 28.04.2015 | 15:16
Stellt euch vor, der Angestellte im öffentliche Dienst muss es sogar zahlen ohne das er vielleicht will.
Heinrich Sam 28.04.2015 | 15:55
Ja genau, die VBL wurde damals total gekürzt, den dummen Leuten wurde das verkauft als Reform. Wer heute noch 300 Euro bekommt , die Rentner vor 20 J. hatten noch 500 Euro. Wir Arbeiter lassen uns ja alles gefallen.
Heinrich Sam 28.04.2015 | 19:17
Wolfgang ich schätze Sie in diesem Forum , aber verarschen kann ich mich selbst. Sie kennen sich aus betr. VBL, und wissen genau was damals mit der VBL passiert ist. Ich kann es heute selbst noch nachlesen, von der VBL von meinem Vater kann ich heute nur noch träumen. Viele wurden zum Beispiel mit 30 J. beim öffentl. Dienst beschäftigt mit der Zusage 50% der früheren Jahre werden bei der Berechnung VBL mit angerechnet. Dann kam ich glaube 2001 April, April, alles flöten. Nach 40 J. Gewerkschaft war bei mir Schluss, zahnlose Tiger unterstütze ich nicht mehr. Gerade Sie Wolfgang wissen das ich recht habe.
W*lfgangam 28.04.2015 | 18:32
...damals? - da geht noch was: https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/zusatzversorgung-vbl-zvk… Gruß w. PS: > Wir Arbeiter ...Arbeiter? Gibt es schon lange nicht mehr, Sie haben jetzt den Status eines (versicherungspflichtig) Beschäftigten ...auch wenn's dafür nicht mehr Geld gibt ;-)
W*lfgangam 28.04.2015 | 19:52
Hallo Heinrich S., sehens mir die teils flappsige Antwort bitte nach. Ja, ich weiß um die Veränderungen der VBL in 2001, wo MA z. T. um die Hälfte der Versorgung 'abgestürzt' sind - meine alten Prognoseberechnung waren nichts mehr wert, es gab keine Mindestgesamtversorgung, keine an der Rente angelehnte Aufstockung der VBL auf 91,75 %, keine teils deutliche höhere Versichertenrente mehr. Und bis auf geringe Verbesserungen nach div. Klageverfahren ist die VBL auf dem 'abgespeckten' Stand eingefroren worden – Versorgungspunkte werden erst mit Versorgungsbeginn dynamisiert … 1 % jedes Jahr. Ob es gerecht ist/so finanzierbar ist, maße ich mir kein Urteil drüber an - ich kann nur mit aktuellem Stand hochrechnen, jeder Andere auch: https://www.vbl.de/de?t=/klassik/index&s=y8XIJ3nIOpN83rXm6 Sollte nur nicht vergessen werden, vom Brutto-Betrag etwaige Rentenabschläge (max. 10,8 %) abzuziehen und auch die KV/PV noch runterzurechen, bevor er/sie den Auszahlungsbetrag (vor Steuern) sieht. Allgemeine Info zum System-Wandel 2001 hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/Oeff… Gruß w.
Franz B.am 02.05.2015 | 13:01
Wer privat krankenversichert und den vollen AG-Zuschuss erhält, dann ist das die Betriebsrente ein gutes Vorsorgeprodukt. Allerdings sind nur ca. 10% der Bevölkerung privat krankenversichert und auch nur ca. 50% der Arbeitgeber leisten "ihren" Zuschuss, d.h. geben ihre SV-Ersparnis weiter. Macht 0,5 x 10% = 5%. Nicht so viele... Dazu kommt noch ein Aspekt, der für die jüngeren Generationen von großer Bedeutung ist: Die erheblichen Mobilitätsanforderungen. Kaum jemand bleibt noch lebenslang bei einem AG, viele wechseln alle paar Jahre ihren AG. Die haben dann viel Spaß bei der dauernden "Portierung" ihres bAV-Vertrages. Ich kenne 40-jährige, die haben schon drei stillgelegte Direktversicherungen. Ich persönlich halte private Lösungen für die Altersvorsorge deutlich robuster: Private Rentenversicherung, Riesterrente, oder freier Kapitalaufbau mit Fonds - am besten mit günstigen provisonsfreien Nettoprodukten.
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