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Experten-Antwort

AUD-Beleg von PKV für EMR-Antrag

von Vivo06.05.2021 | 12:15
1383 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Forennutzende und Experten, ich habe einen Antrag auf EMR gestellt, nachdem ich Anfang des Jahres aus der Reha als AU entlassen wurde und lt. Reha-Bericht nur maximal < 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann (derzeit weiter AU). Nun teilte mir meine Sachbearbeiterin mit, dass vor drei Wochen ein AUD-Beleg von meiner PKV angefordert wurde. Warum, konnte sie mir nicht sagen. Allerdings geht es wohl mit meinem Antrag nicht weiter, solange die PKV diesen Beleg nicht ausgefüllt zurückschickt. Weiß jemand von Ihnen, 1. wozu dieser Beleg jetzt nach der Reha noch nötig ist? und 2. ob meine PKV verpflichtet ist, diesen (dann hoffentlich zeitnah) auszufüllen? Zu 2.: Im Archiv und per googeln habe ich diesbezüglich nur die Auskunft gefunden, dass die PKV vor einer Reha bei einem Antrag auf Reha nicht dazu verpflichtet ist. Ist sie es NACH einer Reha und bei Antrag auf EMR? Wenn in diesem Jahr schon eine Reha stattfand, wird ja wohl eher nicht noch eine Reha vorgeschaltet oder gibt es das auch? Verwunderte Grüße Vivo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vivo,

grundsätzlich werden mit dem AUD-Beleg Ihre Vorerkrankungszeiten und Krankenhausaufenthalte bei der Krankenkasse abgefragt.

Weshalb dies in Ihrem Fall nach der Reha erfolgt kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der Beleg von dort zeitnah zurückgesandt wird, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann.

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3 Antworten

Berateram 06.05.2021 | 13:16
In diesem AuD-Beleg wird von Ihrer Krankenkasse Ihre vollständige Krankengeschichte mitgeteilt. Diese Angaben unterstützen den sozialmedizinischen Dienst Ihres Rententrägers in der Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes und einer damit eventuell verbundenen Rentenbewilligung. Mir ist nicht bekannt, warum Ihre private Krankenkasse, im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse, diese Angaben nicht machen sollte.
Vivoam 06.05.2021 | 14:27
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Danke für diese Antwort. Das Problem wäre nicht die vollständige Krankengeschichte, sondern dass in diesem Formular (falls G0120 überhaupt damit gemeint ist) nach Zeiten der AU und auf diese Zeiträume entfallende Krankenhaus-/Reha- Aufenthalten gefragt wird. AUs gab es seit meiner Erkrankung bzw. Diagnose letzten Sommer mit Unterbrechung von lediglich 2 mal einer Woche bis heute durchgängig. In dieser Zeit lagen auch 8 Ops, Chemotherapien und ein Reha-Aufenthalt. Bloss liegt der PKV lediglich die erste AU vor, da sie mir mitteilte, nichts damit anfangen zu können. Diese AU für 3 Monate könnte also auch im Papierkorb der PKV gelandet sein. Auch in meiner Vorgeschichte gibt es keine eingereichte AU, da nie Anspruch auf Krankengeld bestand. Eine GKV dagegen hätte doch die AU-Bescheinigungen dokumentiert, schon alleine wegen der Krankengeldzahlungen, die dann fällig gewesen wären. Daher vermute ich einen Unterschied in der Sinnhaftigkeit der Anforderung. Wenn es nur um die bearbeiteten Erstattungsanträge der Arzt-, Labor- und Kliniksrechnungen der letzten Jahre geht, hab ich kein Problem mit der Anforderung. Ich befürchte nur eine Verzögerung der Bearbeitung: Zunächst wurde die Anfrage an eine GKV geschickt, bei der ich seit 35 Jahren nicht mehr Mitglied bin und mich gar nicht mehr in ihren Akten führt, und nun an die PKV, die keine AU-Belege haben wollte... Ich wundere mich weiter ;) Gruß Vivo PS: Mein Arbeitgeber hat die AU-Zeiten im der Hinzuverdienstanfrage angegeben. Ich selbst habe die AU-Belege nach Tipps aus diesem Forum ebenfalls bereits an die DRV gesendet. Beides ist dort auch angekommen - vor der AUD-Anforderung an die PKV.
Vivoam 06.05.2021 | 14:32
Vielen Dank für die Expertenantwort! Das werde ich weiterhin versuchen. Bisher habe ich dort niemanden erreicht, der mir dazu eine Auskunft geben konnte. VG Vivo
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