Ich habe mich als Selbstständiger auf Antrag pflichtversichern lassen in Höhe des halben Regelbeitrag. Ich erfülle die mindestversicherungszeiten, bin 53 Jahre alt und habe die letzten Jahre ein Einkommen von durchschnittlich 100.000€ jährlich erzielt. Nun bin ich lange krank und es wird wohl auf eine EM Rente hinauslaufen. In welcher Höhe werden mir die Beiträge zugerechnet? In Höhe des halben regelbeitrag oder in Höhe meines Einkommen?
Natürlich in Höhe des halben Beitrags.
In Höhe des gezahlten halben Regelbeitrags.
Monatlich 213,19 € entsprechen einem jährlichen Bruttoverdienst von 18270 € und 0,4824 EGPT oder einer monatlichen Rentenanwartschaft von 15,45 €.
Wenn Sie gewollt hätten, dass Ihr tatsächliches Einkommen zugrunde gelegt werden soll, hätten Sie die einkommensgerechte Beitragszahlung wählen müssen.
Hallo, danke nochmal für die Resonanz. Ich weiß nicht ob das so klar geworden ist aber ich meinte die Höhe der Zurechnungszeit. Sprich die fiktiven Beiträge bis zum 62. Lebensjahr. Für die Vergangenheit ist mir natürlich klar das es nur der halbe Beitrag ist.
Na für die Zukunft gibt es auch nur den Durchschnitt der letzten Jahre der dann eben in die Zukunft projiziert wird. Es wird so getan als hätten Sie den halben Beitrat bis zur Rente weitergezahlt. Es wird ja dann nicht so getan als hätten Sie voll eingezahlt. Welcher Wert das genau ist entnehmen Sie Ihrer aktuellen Renteninfo oder fordern diese an.
Na für die Zukunft gibt es auch nur den Durchschnitt der letzten Jahre der dann eben in die Zukunft projiziert wird. Es wird so getan als hätten Sie den halben Beitrat bis zur Rente weitergezahlt. Es wird ja dann nicht so getan als hätten Sie voll eingezahlt. Welcher Wert das genau ist entnehmen Sie Ihrer aktuellen Renteninfo oder fordern diese an.
Ok das klingt fair. Das würde aber auch bedeuten das jemand der 1000€ Rente zahlt und 2000€ Gewinn jeden Monat erzielt, nahezu die maximale Rente bekommt?
Sie meinen sicherlich 1000 Euro Beiträge (und nicht Rente) oder? Aber was meinen Sie mit 2000 Euro Gewinn?
Ich meine damit den Überschuss aus der freiberuflichen Tätigkeit. Ja ich meinte natürlich Beiträge.
Siehe
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/berechnung-zurechnungszeit-em-rente.html