Hallo Gabi Brückner.
Es ist ja auch nicht so, dass immer etwas schiefläuft. Wenn man den Krankenkassen die Rechtslage vorhält, sind diese sogar zu überzeugen. Was ich beanstande ist in erster Linie fehlende oder falsche Informationen, wie immer auch die zustande kommen.
Meine Krankennkasse hat mir übrigens dabei geholfen, ein für mich geeignetes Medikament auf GKV-Kosten zu "genehmigen", was sogar ein Facharzt nicht für möglich gehalten hat, weil Ärzte das SGB V nicht kennen.
Die Ärzte sollen sogar wieder freier entscheiden können, haben aber Angst vor dem "Regress durch die Hintertür". Quelle: Ärztezeitung, Verfasser: Kassenärztlich Bundesvereinigung.
Das mit dem Gesundheitsfond ist leider so geregelt, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Gehrhard Glaeske hat auch gemeint die müsste besser geregelt werden. Da sind sogar einige Kassen selbst benachteiligt.
Wenn Ihnen wegen einer Pipifaxkrankheit eine der ca. 80 Krankheiten angedichtet werden, dann können Sie von Arzt zu Arzt rennen, obwohl das nicht nötig wäre und viele Kosten verursacht. Aber soweit denken die Kassen die Kassen nicht einmal.
Ich musste mich leider von Anfang an mit diesem Thema beschäftigen, weil es um ein gutes Medikament für mich ging, ich musste aber viel "draufzahlen". Jeder Arzt hat gesagt, dieses Medikament ist für mich besser als das Vergleichsmedikament. Was war geschehen? Das IQuWiG hat das neue Medikament in der Wirkung gleichgesetzt mit dem alten, dabei war es ca 2-3 x stärker und hat die Nebenwirkungen mit der Höchstdosis von 80 mg verglichen und da war natürlich das neue, teure Medikament untendurch. Nicht einmal der G-BA hat dies gemerkt. Diese Organisation, die bestimmt, welche Medikamente für GKV-Versicherte erstattet werden sollen und welche nicht, kennt offensichtlich den Paragrafen auch nicht, weil ich diesen danach gefragt habe wegen eines neuen Medikaments.
Passiert in der Kette der Entscheidungen auch nur ein Fehler, so zieht dieser sich durch bis zum Schluss. Es ist halt ein Problem, den Menschen wie einen Computer zu betrachten, aber sein Programm nicht zu kennen.
Ich kann Ihnen leider versichern, dass Sie im Bedarfsfalle kein neues Medikament mehr bekommen, das besser ist aber teurer. Außer Sie lesen das SGB V genau durch (§ 31, Abs.1). Dann müssen Sie das aber Ihrem Arzt auch noch klarmachen. Die kennen das im allgemeinen nicht und haben Budgetangst, wenn sie es verschreiben sollen.
Aber wieso sollte ich die Krankenkassen jetzt hassen? Ich kenne ja die Gesetze und Verordnungen und kümmere mich im Bedarfsfalle drum. Na ja, Wut kann man da schon bekommen, aber diese haben die Ärzte auch, wenn ich deren Kommentare so lese. Da geht es noch härter zur Sache.
Als ich den Kommentar wegen des jungen Mannes, der durch Adipositas gestorben ist, geschildert habe (es muss noch mehr Fälle gegeben haben, zumindest mit dem langen hinausziehen einer OP) antworte mir der Arzt (der einen ähnlichen Fall geschildert hat, ohne Todesfolge) mit folgender Überschrift: "Was soll man dazu noch sagen, es geht bergab, BERGAB" und dass ihn das an die Transplantationen erinnert.
Das mit den Medikamenten kann auch die RV betreffen. Das falsche, bzw. nicht optimale Medikament, kann andere Organe schädigen und zur Erwerbsminderung führen.
Die "Geldkatze" beißt sich mitunter wieder in den eigenen Schwanz icon_smile.gif.
Ihnen alles Gute und vor allem, dass Sie nicht eine solche Situation kommen. Vielleicht ist bis dahin auch die Situation bereinigt. Aber da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens icon_smile.gif.
MfG