Liebe Experten,
können Sie mir bitte sagen, ob die 18 % Abschlag bei Rentenbeginn 60 Jahre, errechnet werden auf Basis des Betrags in der Rentenauskunft, die sich auf die voraussichtliche Rente mit 65 bezieht, wenn ich am 1.12.07 in Rente ginge oder welche andere Größe da zu Grunde gelegt wird.. Ich bin im November 1947 geboren.Danke für Ihre Hilfe.
Hallo Elsa Hoyner,
der von Ihnen erwähnte Abschlag von 18 % der bei Rentenbeginn am 01.12.2007 abgezogen wird errechnet sich auf der Basis aller von Ihnen bis zum 30.11.2007 zurückgelegten Rentenanwartschaften, sofern Sie nicht bereits eine Rente bezogen haben.
Insofern ist die errechnete Rentenanwartschaft aus der Ihnen vorliegenden Rentenauskunft nicht ganz vollständig. Sollte Sie aus diesem Jahr (2007) sein feheln zumindestens Ihre Rentenanwartschaften vom 01.01.2007 bis zum 30.11.2007.
Rechnen Sie allerdings nicht damit, dass sich durch die Hinzurechnung des Jahres 2007 Ihre Rentenansprüche besonders steigern.
Gruß Ghostwriter