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Experten-Antwort

Aufbewahrung Jahresmeldung Paragraph 25 DEÜV

von Jens Ortner08.07.2020 | 09:30
1852 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, kann ich die Jahresmeldung nach Paragraph 25 DEÜV, sofern sie im Versicherungskonto der Rentenversicherung gespeichert ist, auch als eingescanntes Dokument aufbewahren (z.B. auf USB-Stick oder PC) und das ganze Papier wegwerfen? Oder gibt es gestzl. Vorschriften, die zu einer Aufbewahrung in Papierform verpflichten? Wenn ja, würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Ortner,

eine Aufbewahrungspflicht für Jahresmeldungen gibt es nicht.

Somit kann es auch keine gesetzlichen Vorschriften geben, die zu einer Aufbewahrung in Papierform verpflichten. Man sollte die jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung allerdings sicherheitshalber bis zum Rentenbeginn aufheben, da sie bei Unklarheiten als Nachweis für die Versicherungszeiten gelten.

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1 Antworten

Schadeam 08.07.2020 | 09:48
Gott sei Dank ist es nicht geregelt ob und wie jemand seine eigenen Unterlagen aufbewahrt. Ihre Fantasie ist keine Grenze gesetzt, ganz beliebt ist folgende Aufbewahrungsmethode: alles was wichtig ist (von Rentenbescheinigung über Freischwimmerzeugnis bis zu Kochrezepten) wird wahllos in einen Schuhkarton gestopft und diese wird hinter der Waschmaschine aufbewahrt, damit ja nichts wegkommt.......
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