Hallo Herr Ortner,
eine Aufbewahrungspflicht für Jahresmeldungen gibt es nicht.
Somit kann es auch keine gesetzlichen Vorschriften geben, die zu einer Aufbewahrung in Papierform verpflichten. Man sollte die jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung allerdings sicherheitshalber bis zum Rentenbeginn aufheben, da sie bei Unklarheiten als Nachweis für die Versicherungszeiten gelten.