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Experten-Antwort

Aufbewahrung von Rentenunterlagen

von Mechtild Schieck07.03.2013 | 08:57
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8 Antworten

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Nun habe ich mal eine Frage. Ich beziehe seit 1.9.2010 Altersrente. Muss ich alle Unterlagen (Sozialversicherungsnachweise, Kopien von Lohnsteuerkarten aus den 70er Jahren, Anspruch auf Rente nach Scheidung usw.) aufbewahren? Die Rente wurde doch aufgrund dieser Unterlagen berechnet und sie lagen der Rentenversicherungsanstalt vor. Ich freue mich auf Antwort. Mechtild

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mechtild,

Sie haben keine Verpflichtung die angesprochenen Unterlagen aufzubewahren. Ob Sie es trotzdem tun, liegt in Ihrem Ermessen.

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7 Antworten

Rudi Wichtigam 07.03.2013 | 09:00
Moin kann alles weg, aber vorher von allem Kopien anfertigen.
Jockelam 07.03.2013 | 10:14
Sie können alles vernichten. Selbstverständlich ohne Kopien davon zu machen!
öhaam 07.03.2013 | 10:40
Aufbewahren würde ich: - Nachweise zur Sozialversicherung (Aufrechnungsbescheinigungen alter Quittungskarten, Jahresmeldungen von Arbeitgebern, Leistungsnachweise von Sozialleistungsbezügen etc.) - denn im dümmsten Fall sind Sie oder evtl. Hinterbliebene nachweispflichtig (Speicherung beim Rententräger ist ein Indiz, Sie haben aber den Beweis!) - Originalbewilligungsbescheid der Altersrente - aktuelle und vorjährige Anpassungsmitteilung vom Renten Service - rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Regelung zum Versorgungsausgleich Das sollte sich in einem Ordner verstauen lassen - in jedem Haushalt gibt es Überflüssigeres!
=//=am 07.03.2013 | 14:34
Mein Vorschlag ist: Überprüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihres Rentenkontos anhand der Sozialvers.Ausweise, evtl. Leistungsbescheide (z.B. v. Arbeitsamt, Krankenkasse). Ist der Versicherungsverlauf vollständig und richtig, können Sie DIESE Unterlagen auf jeden Fall wegwerfen, ebenso alte Lohnsteuerkarten. Scheidungsurteil sollte man niemals vernichten; was den Vorsorgungsausgleich angeht, können Sie die Daten ebenfalls aus dem Rentenbescheid sehen. Auf jeden Fall aufheben sollte man auch die Rentenanpassungsmitteilungen, allerdings immer nur die vorletzte und letzte (aktuelle) Mitteilung. "(Speicherung beim Rententräger ist ein Indiz, Sie haben aber den Beweis!)" Wenn sämtliche Versicherungszeiten RICHTIG im Konto gespeichert sind, ist das ein Fakt, und nicht nur ein Indiz. Deshalb ist es auch so dringend erforderlich, alles VOR dem Wegwerfen nachzuprüfen. Was sollten denn dann etwaige Hinterbliebene später noch anfechten können, wenn Sie es nicht zu Lebzeiten schon getan haben?
öhaam 07.03.2013 | 15:26
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Die Überprüfung des VV sollte spätestens beim Rentenantrag erfolgt sein - soweit, so gut! Mit dem Tod entsteht ein neuer Rentenfall und das Kto. ist aufzuarbeiten - auch wenn dank des Bestandsschutzes (derzeit) nicht weniger rauskommen kann! Nachweise werden dennoch gefordert von Umständen, die früher keine heute aber schon eine Rolle spielen - vgl. Fragenkatalog des V300! Und: durch Datenmigration beim Träger können bei 40 Mio. Versicherten und 23 Mio. Rentnern sehr wohl 'Datenverluste' eintreten, die erst wieder rapariert werden müssen! Und: habe ich im VV 'AFG'-Zeiten, die eigentlich aus den 1970er und 1980er Jahren 'UHG'-Zeiten sein müssten, dann zählen die (bei Nachweis) zu den 45 Jahren, was sie als reine 'AFG'-Zeiten nicht tun!!! Die Arbeitsagenturen können das nicht mehr bestätigen und verweisen (zurecht) auf die überlassenen Unterlagen! Der Rententräger hat seinerzeit gespeichert, was ihm gemeldet wurde - ob richtig oder falsch hat er nicht zu prüfen!
GDB100am 08.03.2013 | 13:33
Irgendwann war bei mir auch mal der Keller voll nur mit Ordnern. Dann habe ich einen ganzen Urlaub dazu verwendet, um auszumisten. Nur die wichtigsten Unterlagen wurden aufbewahrt. Ergab 3 Ordner. Den Rest habe ich alles abfotografiert, danach vernichtet. Normaler Photo mit Textmodus, je Bild, Auflösung 2 MB reicht. Ergab einen Datenstick mit 16 GB. Einen Zweiten zur Datensicherung. Jetzt kann ich meinen Keller in die Hosentasche stecken. GDB100
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