Mein Vorschlag ist:
Überprüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihres Rentenkontos anhand der Sozialvers.Ausweise, evtl. Leistungsbescheide (z.B. v. Arbeitsamt, Krankenkasse).
Ist der Versicherungsverlauf vollständig und richtig, können Sie DIESE Unterlagen auf jeden Fall wegwerfen, ebenso alte Lohnsteuerkarten.
Scheidungsurteil sollte man niemals vernichten; was den Vorsorgungsausgleich angeht, können Sie die Daten ebenfalls aus dem Rentenbescheid sehen.
Auf jeden Fall aufheben sollte man auch die Rentenanpassungsmitteilungen, allerdings immer nur die vorletzte und letzte (aktuelle) Mitteilung.
"(Speicherung beim Rententräger ist ein Indiz, Sie haben aber den Beweis!)"
Wenn sämtliche Versicherungszeiten RICHTIG im Konto gespeichert sind, ist das ein Fakt, und nicht nur ein Indiz. Deshalb ist es auch so dringend erforderlich, alles VOR dem Wegwerfen nachzuprüfen.
Was sollten denn dann etwaige Hinterbliebene später noch anfechten können, wenn Sie es nicht zu Lebzeiten schon getan haben?