Aufbewahrung von Rentenunterlagen

von
Mechtild Schieck

Nun habe ich mal eine Frage. Ich beziehe seit 1.9.2010 Altersrente.
Muss ich alle Unterlagen (Sozialversicherungsnachweise, Kopien von Lohnsteuerkarten aus den 70er Jahren, Anspruch auf Rente nach Scheidung usw.) aufbewahren?
Die Rente wurde doch aufgrund dieser Unterlagen berechnet und sie lagen der Rentenversicherungsanstalt vor.

Ich freue mich auf Antwort.

Mechtild

von
Rudi Wichtig

Moin
kann alles weg, aber vorher von allem Kopien anfertigen.

von
Jockel

Sie können alles vernichten. Selbstverständlich ohne Kopien davon zu machen!

von
öha

Aufbewahren würde ich:

- Nachweise zur Sozialversicherung (Aufrechnungsbescheinigungen alter Quittungskarten, Jahresmeldungen von Arbeitgebern, Leistungsnachweise von Sozialleistungsbezügen etc.) - denn im dümmsten Fall sind Sie oder evtl. Hinterbliebene nachweispflichtig (Speicherung beim Rententräger ist ein Indiz, Sie haben aber den Beweis!)
- Originalbewilligungsbescheid der Altersrente
- aktuelle und vorjährige Anpassungsmitteilung vom Renten Service
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Regelung zum Versorgungsausgleich

Das sollte sich in einem Ordner verstauen lassen - in jedem Haushalt gibt es Überflüssigeres!

von
Clamors

Zitiert von: öha

Aufbewahren würde ich:

- Nachweise zur Sozialversicherung (Aufrechnungsbescheinigungen alter Quittungskarten, Jahresmeldungen von Arbeitgebern, Leistungsnachweise von Sozialleistungsbezügen etc.) - denn im dümmsten Fall sind Sie oder evtl. Hinterbliebene nachweispflichtig (Speicherung beim Rententräger ist ein Indiz, Sie haben aber den Beweis!)
- Originalbewilligungsbescheid der Altersrente
- aktuelle und vorjährige Anpassungsmitteilung vom Renten Service
- rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Regelung zum Versorgungsausgleich

Das sollte sich in einem Ordner verstauen lassen - in jedem Haushalt gibt es Überflüssigeres!

Sehe ich auch so. Wegwerfern kann man diese Dinge nur einmal...Und wer weiss wofür man gewisse Unterlagen später doch noch mal braucht und / oder wenn man nur mal etwas nachschauen will.

Jeder Sch.. wird aufbewahrt , aber solche - zumindest ehemals - wichtige Unterlagen will man vernichten. Das verstehe wer will.

Experten-Antwort

Hallo Mechtild,

Sie haben keine Verpflichtung die angesprochenen Unterlagen aufzubewahren. Ob Sie es trotzdem tun, liegt in Ihrem Ermessen.

von
=//=

Mein Vorschlag ist:

Überprüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihres Rentenkontos anhand der Sozialvers.Ausweise, evtl. Leistungsbescheide (z.B. v. Arbeitsamt, Krankenkasse).

Ist der Versicherungsverlauf vollständig und richtig, können Sie DIESE Unterlagen auf jeden Fall wegwerfen, ebenso alte Lohnsteuerkarten.

Scheidungsurteil sollte man niemals vernichten; was den Vorsorgungsausgleich angeht, können Sie die Daten ebenfalls aus dem Rentenbescheid sehen.

Auf jeden Fall aufheben sollte man auch die Rentenanpassungsmitteilungen, allerdings immer nur die vorletzte und letzte (aktuelle) Mitteilung.

"(Speicherung beim Rententräger ist ein Indiz, Sie haben aber den Beweis!)"

Wenn sämtliche Versicherungszeiten RICHTIG im Konto gespeichert sind, ist das ein Fakt, und nicht nur ein Indiz. Deshalb ist es auch so dringend erforderlich, alles VOR dem Wegwerfen nachzuprüfen.

Was sollten denn dann etwaige Hinterbliebene später noch anfechten können, wenn Sie es nicht zu Lebzeiten schon getan haben?

von
öha

Zitiert von: =//=

Mein Vorschlag ist:

Überprüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihres Rentenkontos anhand der Sozialvers.Ausweise, evtl. Leistungsbescheide (z.B. v. Arbeitsamt, Krankenkasse).

...

Was sollten denn dann etwaige Hinterbliebene später noch anfechten können, wenn Sie es nicht zu Lebzeiten schon getan haben?

Die Überprüfung des VV sollte spätestens beim Rentenantrag erfolgt sein - soweit, so gut!

Mit dem Tod entsteht ein neuer Rentenfall und das Kto. ist aufzuarbeiten - auch wenn dank des Bestandsschutzes (derzeit) nicht weniger rauskommen kann! Nachweise werden dennoch gefordert von Umständen, die früher keine heute aber schon eine Rolle spielen - vgl. Fragenkatalog des V300!

Und: durch Datenmigration beim Träger können bei 40 Mio. Versicherten und 23 Mio. Rentnern sehr wohl 'Datenverluste' eintreten, die erst wieder rapariert werden müssen!

Und: habe ich im VV 'AFG'-Zeiten, die eigentlich aus den 1970er und 1980er Jahren 'UHG'-Zeiten sein müssten, dann zählen die (bei Nachweis) zu den 45 Jahren, was sie als reine 'AFG'-Zeiten nicht tun!!! Die Arbeitsagenturen können das nicht mehr bestätigen und verweisen (zurecht) auf die überlassenen Unterlagen! Der Rententräger hat seinerzeit gespeichert, was ihm gemeldet wurde - ob richtig oder falsch hat er nicht zu prüfen!

von
GDB100

Irgendwann war bei mir auch mal der Keller voll nur mit Ordnern.
Dann habe ich einen ganzen Urlaub dazu verwendet, um auszumisten.
Nur die wichtigsten Unterlagen wurden aufbewahrt.
Ergab 3 Ordner.
Den Rest habe ich alles abfotografiert, danach vernichtet.
Normaler Photo mit Textmodus, je Bild, Auflösung 2 MB reicht.
Ergab einen Datenstick mit 16 GB.
Einen Zweiten zur Datensicherung.

Jetzt kann ich meinen Keller in die Hosentasche stecken.
GDB100

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