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Aufenthalt in Brasilien als Rentner

von Klaus13.02.2008 | 20:07
1449 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als ehemaliger Lufthansa-Mitarbeiter lebe ich seit 2 Jahren mit zunächst auf 5 Jahren befristeter Daueraufenthaltsgenehmigung in Brasilien, habe aber auch noch einen deutschen Wohnsitz zusammen mit meiner Frau und volljährigen Kindern-die alle in Deutschland arbeiten und leben. Aus praktischen Gründen verliess ich vor 2 Jahren die deutsche Krankenversicherung und meldete mich bei einer brasilianischen privaten Voll-Kranken-Versicherung an.Bis zur Erlangung meiner gesetzlichen Rentenversicherung, die ich jetzt beantragte, wurde mir von der LH eine Übergangsrente gezahlt. Muss ich nun mit einer Rentenkürzung rechnen, bzw. mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen ? Gilt auch für meinen besonderen Fall die deutsche Pflichtversicherung der KV der Rentner?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.02.2008 | 11:32

Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und diese auch nicht aufgeben, müssen Sie mit keiner Rentenkürzung rechnen. Bezüglich des Krankenversicherungsverhältnisses sollten Sie sich mit einer Krankenkasse in Verbindung setzen.

5 Antworten

Karloam 13.02.2008 | 20:24
Das selbbe Frage ich habe fur Romania
Krankiam 13.02.2008 | 20:43
Die DEUTSCHE KV gilt in DEUTSCHLAND. In Brasilien gilt das Recht des stärkeren
no nameam 14.02.2008 | 06:51
Eine Krankenversicherung bei Wohnsitz im Ausland ist unter Umständen möglich. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Wohnland nicht krankenversichert sind. Ob Sie dann wegen Rentenbezuges unter die KV der Rentner fallen, entscheidet Ihre zuständige Krankenkasse (meist die letzte, bei der Sie versichert waren). Bei Anfragen oder weiteren Nachfragen dazu können Sie sich an die AOK Rheinland in Bonn wenden ("Spezialstelle" für KVdR im Ausland).
no nameam 14.02.2008 | 06:58
Ergänzung: Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob eine andere Voraussetzung dafür ist, dass ein Abkommen mit Ihrem Wohnstaat besteht. Ob es mit Brasilien ein SV-Abkommen gibt, weiß ich leider auch nicht.
FORUM AOKam 14.02.2008 | 08:53
Fragen zur Krankenversicherung und deren Leistungen können Sie stellen unter: http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html Auch http://www.dvka.de könnte für Sie interessante Informationen bieten.
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