Hallo AJ,
Hobbyexpertre hat es ganz gut auf den Punkt gebracht. Die Antragsverfahren für medizinische Rehabilitation werden von den Rentenversicherungsträgern unterschiedlich gehandhabt.
Die Formulare G0100 und G0110 sind für die Antragstellung zunächst ausreichend.
Sollte der Rentenversicherungsträger einen Befundbericht vom behandelnden Arzt wünschen, bekommen Sie die entsprechenden Vorducke zugeschickt, mit der Bitte, diese vom Arzt ausfüllen zu lassen.
Wenn Sie von sich aus einen Befundbericht beim Arzt einreichen, kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen, wenn der Rentenversicherungsträger ansonsten keinen Befundbericht angefordert hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung