Hallo Rehi,
wie bereits W*lfgang geschrieben hat, ist zunächst mit der KK abzuklären, ob diese mit einer Beantragung der Altersrente einverstanden ist. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn sich dadurch nicht der Erstattungszeitraum und -betrag ändert.
Da hier eine Aufforderung vorliegt, muß die Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Man kann aber gleichzeitig beide Renten (EM u. AR) beantragen.