ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt und auf Aufforderung der Krankenkasse hin einen Rehaantrag gestellt. Der Rehaantrag wurde letzte Woche abgelehnt. Sinngemäß gibt es keine Chance auf Erfolg der medizinischen Reha. Heute war mir der Gedanke gekommen, ob ich aufgrund des eingeschränkten Dispositionsrechts einen Widerspruch gegen die Ablehnung stellen muss? Oder ist die Aufforderung mit der Ablehnung durch die DRV vom Tisch? Am logischsten wäre für mich, wenn die Einschränkung des Dispositionsrecht nur noch dazu führt, dass ich den EM-Antrag nicht zurückziehen darf, was aus gesundheitlichen Gründen auch nicht in Frage kommt.
Viele Grüße
25.06.2020, 09:24
Experten-Antwort
Hallo keineAhnung,
die Krankenkasse darf Sie auffordern, einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Sie darf aber nicht auffordern, Widerspruch gegen die Ablehnung dieses Antrages einzureichen. Weißt sie dennoch auf die Möglichkeit des Widerspruches hin, so ist das nur als unverbindliche Empfehlung zu sehen. Richtig führen Sie aus, dass der Rentenantrag nur mit Zustimmung der Krankenkasse zurückgezogen werden kann, sofern der Rentenversicherungsträger die beantragte Rehabilitation eben mit dem Grund, dass Erwerbsminderung vorliege und eine Besserungsaussicht durch Rehabilitation nicht gegeben sei, abgelehnt hat. Freundliche Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
25.06.2020, 10:03
von
keineAhnung
Vielen Dank für die Antwort.
Eine Frage habe ich noch: Muss ich die KK über den Ausgang informieren oder erfolgt dies durch die DRV?
Viele Grüße
25.06.2020, 11:58
Experten-Antwort
Normalerweise erhält die Krankenkasse von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Mitteilung über die Entscheidungen. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch selbst auch Ihre Krankenkasse kurz informieren. Freundliche Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
01.07.2020, 09:17
von
keineAhnung
Hallo,
erhält die Rentenabteilung auch die Info zur Ablehnung der Reha?
Viele Grüße
keineAhnung
01.07.2020, 10:51
Experten-Antwort
Hallo,
die Rentenabteilung wird von der Reha-Abteilung in der Regel entsprechend unterrichtet. Sie müssen also nichts tun.