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Zur Experten-Antwort springenHallo keineAhnung,
die Krankenkasse darf Sie auffordern, einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Sie darf aber nicht auffordern, Widerspruch gegen die Ablehnung dieses Antrages einzureichen. Weißt sie dennoch auf die Möglichkeit des Widerspruches hin, so ist das nur als unverbindliche Empfehlung zu sehen.
Richtig führen Sie aus, dass der Rentenantrag nur mit Zustimmung der Krankenkasse zurückgezogen werden kann, sofern der Rentenversicherungsträger die beantragte Rehabilitation eben mit dem Grund, dass Erwerbsminderung vorliege und eine Besserungsaussicht durch Rehabilitation nicht gegeben sei, abgelehnt hat.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Normalerweise erhält die Krankenkasse von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Mitteilung über die Entscheidungen. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch selbst auch Ihre Krankenkasse kurz informieren.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
die Rentenabteilung wird von der Reha-Abteilung in der Regel entsprechend unterrichtet. Sie müssen also nichts tun.
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