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Zur Experten-Antwort springenHallo Frank K.,
wenn Sie sich im Leistungsbezug befinden, sollten Sie einer schriftlichen Aufforderung nachkommen, da ansonsten Leistungen versagt werden können.
Wo hast Du das den gehört, bei Deinem Frisör?Wenn man im Krankengeldbezug der GKV ist, muss man; sonst kann es passieren, dass derselbe eingestellt wird. Im Übrigen dürfte - wegen der Zurechnungszeit - die EM-Rente wahrscheinlich höher als die Schwerbehindertenrente sein, also keine Nachteile, wenn man sie erhielte...Kommt darauf an, wie lange die Bewilligung dauert. Ich habe teilweise von Zeiten bis zu 7 Monaten gehört.
Dein stetiges Gejammer hier scheint Dir ja zu helfen. Mehr als Dein Selbstmitleid zu äußern, wirst Du hier aber nicht bekommen.Eine EM Rente wäre wohl kiein Drama 1) sie ist in der Regel höher als die AR für schwerbehinderte Menschen 2) selbst wenn es 7 Monate dauert bekämen Sie so lange das eventuell höhere krankengeld, bzw. ALG wenn das KG ausgelaufen ist. 3) könnten Sie parallel zur EM rente in 4 Monaten AR beantragen. Fazit: ist alles in allem eher von Vorteil falls es zur EM Rente käme - liegt EM nicht vor kann wie geplant die AR beginnen. Singen Sie ein Danklied auf die Groko, die die EM bedingungen 2019 verbessert hat.Und was haben wir Bestandsrentner die vor Juli 2014 erkrankt sind von der Groko? Antwort gar nichts.
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