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Experten-Antwort

Aufforderung zur Klärung des Versicherungskontos

von Astrid26.05.2011 | 21:13
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3 Antworten

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Ich hatte zuletzt einen Bescheid der DRV aus 2008 erhalten, mit dem die Versicherungszeiten bis 2001 als verbindlich festgestellt wurden. Nun habe ich im Mai 2011 ein Schreiben der DRV zur Klärung des Versicherungskontos erhalten, die nicht nur die Zeiten nach 2001 umfaßt, sondern auch die bereits geklärten Zeiten von 1973 bis 2001, für die schon alle Unterlagen von mir bei der DRV eingereicht worden sind und für die bereits Bescheide betreffend die Feststellung dieser Versicherungszeiten ergangen sind. Meine Frage: Müssen von mir nunmehr erneut alle Zeiten ab 1973 erklärt und belegt werden, oder nur die ab 2002? Im ersteren Falle wäre ein völlig unverständlicher Aufwand gegeben, da - wie gesagt alle Unterlagen für 1973 bis 2001 bereits einmal eingereicht wurden. Beigefügt war ein Formblatt, nach dem ich die Richtigkeit der Angaben des gesamten Versicherungsverlaufes (1973-2010) bestätigen soll. Die erneute Überprüfung aller bereits früher geprüfter Angaben ist für mich ein irrsinner Aufwand, bin ich verpflichtet, diese Erklärung auch für 1973 bis 2001 abzugeben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2011 | 09:02

Den Beiträgen von -_- und zelda wird zugestimmt. Im übrigen können Sie auch jetzt oder bei weiteren Schreiben –zur Klärung des Versicherungskontos- bei einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort erklärt man Ihnen im Einzelfall alles weitere und füllt für Sie die erforderlichen Vordrucke aus.

2 Antworten

zeldaam 26.05.2011 | 21:33
Hallo Astrid, Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse sich auch nochmals die bereits geklärten Versicherungszeiten ansehen. Allerdings müssen Sie diese Zeiten jetzt nicht mehr erneut belegen, sie sind ja schon gespeichert. Sie haben im Jahre 2008 eine sogenannte erste Kontenklärung durchgeführt, bei der alle Zeiten bis zu diesem Zeitpunkt gespeichert wurden und die Zeiten, die länger als 7 Jahre zurückliegen (= 2001) für verbindlich erklärt. Das bedeutet, dass die DRV zu Ihren Ungunsten diese Zeiten ohne Weiteres nicht mehr verändern / löschen kann (Ausnahme: Gesetzesänderung). Jetzt steht bei Ihnen eine sogenannte erneute Kontenklärung an, um Ihr Versicherungskonto hinsichtlich von Gesetzesänderungen oder auch Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen zu aktualisieren. Deshalb führt die Rentenversicherung im Anschreiben auch nur die ungeklärten Zeiten nach dem 31.12.2006 ??? auf. Füllen Sie bitte die Rückantwort und den vermutlich ebenfalls beigefügten Vordruck V 300 sowie die evt. beigefügten Vordrucke R 240 (Vertrauensschutzregelungen für bis zum 31.12.54 Geborene) und V 800 (sofern Sie ein Kind haben, welches das 10. Lebensjahr 2008 noch nicht vollendet hatte) aus und senden Sie alles nebst Nachweisen zu den noch nicht gespeicherten Zeiten wieder an die DRV. Das ist viel viel viel weniger Papier als bei der ersten Kontenklärung. ; -) MfG zelda
-_-am 27.05.2011 | 00:41
Nachweise und Angaben sind nur für die noch nicht im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten und Sachverhalte erforderlich.
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