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Experten-Antwort

Aufforderung zur Nachzahlung von Rentenbeiträgen für mehrere Jahre

von Bill06.05.2012 | 20:03
2058 Ansichten
4 Antworten

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ich wurde aufgefordert, Rentenbeiträge für mehre Jahre rückwirkend jetzt nachzuzahlen. Es handelt sich um soviel Geld, wie ich gar nicht aufbringen kann. Mir wir vorgeworfen, dass ich säumig wgen meiner Dozententätigkeit bin. Neben meiner Tätigkeit im Angstelltenverhältnis arbeite ich geringfügig als Dozent. Habe ich mir da tatsächlich etwas zuschulden kommen lassen, dass man für mehre Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten werden kann. Welche Möglichkeit gibt es, die Sache zu minimieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist richtig, dass selbständig tätige Dozenten, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und ein mehr als geringfügiges Arbeitseinkommen erzielen, der Versicherungspflicht unterliegen.

Innerhalb der Verjährungsfrist können dann auch ggfls. rückwirkend noch Beiträge gefordert werden.

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3 Antworten

Fluchthelferam 07.05.2012 | 13:35
http://www.das-maennermagazin.com/ Der Mann hilft auch Ihnen, mir hat er schon geholfen.
B´sonam 07.05.2012 | 13:40
Bitte definieren sie Ihre Auslegung von "ich arbeite geringfügig als Dozent" hinsichtlich des erzielten Einkommens. Dem Grunde nach sind alle (mehr als geringfügig tätigen) Lehrer/Dozenten versicherungspflichtig und müßen Beiträge zur gRV bezahlen.
KSCam 07.05.2012 | 19:10
Geringfügigkeit liegt vor, wenn der Jahresgewinn aus der selbständigen Dozententätigkeit maximal 4800 € beträgt. In diesem Fall haben Sie nichts zu befürchten. Liegt der Gewinn drüber, dann haben Sie versäumt die dem grunde nach versicherungspflichtige Selbständigkeit anzugeben und müssen nachzahlen.....
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