Mit ein bisschen Polemik:
Es handelt sich hier ja nicht um die Kfz-Zulassungsstelle, sondern eben um die KK-und die ist auch einem Mitarbeiter der DRV nicht so ganz wesensfremd, ebenso wie der Paragraf 51 des SGB.
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein DRV-Mitarbeiter sich dermassen tief und theoretisch in ja nicht so voellig fremde Rechtsgebiete einarbeiten muesste, um zu wissen, ob der Fakt eines Verwaltungsaktes bei besagtem Aufforderungsschreiben gegeben ist-oder nicht.
Das gibt es ja doch schon einige Zeit und ist ob es ein V-Akt ist oder nicht, wahrscheinlich nicht von Kasse zu Kasse verschieden.
Ich wollte dazu keinen Rat, sondern jemand weiss es oder nicht-da gibt es doch keine Interpretationen!
Und die Expertin z.B.-ich gehe mal davon aus dass ein(e) Mitarbeiter(in) der DRV ist-hat ganz klar geantwortet, dass es ein Bescheid ist und deshalb kein Widerspruch moeglich ist.
Das sprach eher dafuer, dass die Frage nicht so ganz falsch ist in diesem Forum, war aber eben scheinbar nicht korrekt?!
Ich halte dieses Forum grundsaetzlich fuer eine tolle Sache und bin, wie viele andere , froh und dankbar , dass es existiert.
Bei den zum Teil heftigen Reaktionen auf Beitraege vom Sozialrechtler - der ja durchaus interessante Hinweise z.B. auf real existierende Gesetzestexte und Interpretationen gibt-draengt sich aber ein wenig der Eindruck auf, dass es nicht gerade erwuenscht zu sein scheint, dass sich Laien und Ratsuchende allzu tief und detailliert mit verschiedenen Fragestellungen beschaeftigen sollten.
Vielen Dank