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Ihr Admin
Wenn man dieses ausreizt, muss man dann eben auch den damit verbundenen Ärger aushalten. Im Nachhinein Recht zu bekommen hilft aktuell eben nicht. Vielleicht sollten Sie das bei Ihren Tipps mehr im Hinterkopf haben. Den Ärger mit der KK hat man "jetzt", selbst wenn man im Recht ist.Sie hatten ZEHN Wochen lang Zeit gehabt, den Antrag zu stellen. Und nun müssen Sie eben die Konsequenzen tragen.Welche Konsequenzen denn? 10, in Worten zehn, Wochen bedeutet eben, dass man diese 10 Wochen Zeit hat. Was glauben Sie warum es so im Gesetz steht? Es steht nirgendwo das man den Antrag am ersten Tag der Frist stellen muss und genauso ist es nicht verboten das am letzten zu tun.
Tolle Sprüche, die dem Betroffenen seinen Ärger mit der KK auch nicht nehmen (auch wenn er im Nachhinein sein Recht bekommt). Und wenn Sie sich auf den Kopf stellen. Wer seine Frist ausreizt, muss den dann drohenden Ärger auch aushalten. Recht hin oder her.Den Ärger mit der KK hat man "jetzt", selbst wenn man im Recht ist....den 'Ärger' hätte man erst gar nicht, wenn sich auch einen KK als Behörde an die rechtlichen Normen halten würde. 10 Wochen sind 10 Wochen ...Frist bis zum allerletzten Tag! Manch KK-MA mag da nicht so in Gesetze geschult worden sein - oder folgt einfach seinem Chef/seiner Chefin, der/die das 'anordnet'. Auch in der Ebene darüber gibt es dann endlich eine Entscheidungsperson, die Gesetze lesen/verstehen kann, um diesem 'Unsinn' eine Ende bereitet ;-) Gruß w.
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