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Experten-Antwort

Aufforderung zur Reha bei schwerer Krankheit ablehnen blehnen

von Schwabe06.06.2012 | 21:18
1776 Ansichten
4 Antworten

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5 Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn trat schwere Krankheit ein, Grad der Behinderung 100 %, anstrengende Therapie dauert noch lange an. Könnte die Krankenkasse jetzt schon an die Rentenversicherung verweisen, obwohl noch ein gutes Jahr Anspruch auf Krankengeld besteht und man ja auf Genesung hofft, um dannach noch ein paar Jahre zu arbeiten? Kann man sich weigern zur Reha zu fahren, falls die Kasse das fordert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schwabe,

wenn die Kranklenkasse Sie auffordern sollte, einen Reha-Antrag zu stellen, dann müssen Sie dem auch (innerhalb der gesetzten Frist) nachkommen. Sonst würde vermutlich das Krankengeld eingestellt.

Sie sollten jedoch eine eventuelle Aufforderung im Hinblick darauf, dass Sie wieder arbeiten wollen, eher positiv sehen. Gerade dabei will Sie doch die Reha unterstützen...

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3 Antworten

Chrisam 06.06.2012 | 21:52
Nein, weigern können Sie sich nicht.
Chrisam 06.06.2012 | 23:37
Warum wollen Sie denn nicht zur Reha, wenn Sie tatsächlich noch ein paar Jahre arbeiten wollen?
Schadeam 06.06.2012 | 22:19
Weigern kann man sich schon, nur dann wird das Krankengeld eingestellt. Und kann man sich das als sparsamer Schwabe leisten? Wohl nur, wenn man ab dem nächsten Tag wieder arbeiten geht und Beiträge einzahlt - dann ist es der Kasse egal, was sie machen. Einen Rechtsanspruch darauf das Krankengeld von 78 Wochen komplett auszureizen hat man nicht.
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