Guten Tag Vogeli,
Ihr Reha-Antrag gilt u.a. als Antrag auf Rente, wenn sie vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist.
Mit Beantragung der Reha prüft die Rentenversicherung zunächst, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Reha-Maßnahme gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, prüft Ihr Träger der gesetzlichen Rentenversicherung von Amts wegen weiter, ob bei Ihnen verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Bei Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit gilt der Reha-Antrag als Antrag auf Rente. Hierüber werden Sie schriftlich informiert. Grundsätzlich haben Versicherte nun das Recht dieser Rentenantragsfiktion zu widersprechen. Da Sie jedoch von Ihrer Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden sind, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Sollte Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung mitteilen, dass bei Ihnen verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt und Ihnen anbieten, dass Ihr Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, können Sie Ihr Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse ausüben.