Hätten Sie nicht geantwortet, hätte ich das auch nicht gemacht.
Was hat denn die Krankenkasse bei meinem Schienbeinkopfbruch gemacht als ich einen Reha-Antrag gestellt hatte? Obwohl meine Frau gesagt hat, ich hätte Rente auf unbestimmte Dauer hatten sie das nicht registriert und mir sogar vorgeworfen, ich hätte es nicht gemeldet.
Darauf gaben Sie meiner Frau einen Reha-Antrag für die Rentenversicherung mit, ohne ihr zu sagen, ich sollte meinen neuen Rentenbescheid vorlegen. Außerdem war das Sache der RV, das melden, und das hat sie wohl auch getan. Ich habe der KK auch keinen weiteren Bescheid vorgelegt, dass die Rente weiterhin befristet sei. Die KK hat es aber einfach fälschlicherweise angenommen. Dann konnte sie mir ein Formular für die Rentenversicherung mitgeben, das kaum für diesen Fall ausgefüllt werden konnte, dann musste sich die RV damit beschäftigen und schickte es an die Krankenkasse und dann erst wurde ich aufgefordert, doch den Bescheid über die "Befristung" auf unbestimmte Dauer vorlegen. Dann brauchte ich glücklicherweise nicht noch ein KK-Formular ausfüllen, sondern die Reha wurde durch die Reha wurde durch die KK (dR) genehmigt. Außerdem stand zudem zu keinem Zeitpunkt eine Verschlechterung meiner Erwerbsminderung zur Debatte.
Ich kann einfach nicht mehr glauben, dass sie einen "Bescheid" erhalten hat, sondern vermute nur ein Schreiben der KK. Dass grundsätzlich ein Anspruch auf Teilhabe besteht, ist sonnenklar. Das kann auch die KK ohne weiteres geschrieben haben.
Ich kenne die Krankenkassen besser als Sie. Die Ärzte beschweren sich übrigens auch über manche Vorgehensweise, z.B. Versprechungen, dass die Versicherten optimal versorgt werden. Dann haben die Ärzte den "Schwarzen Peter", weil das gar nicht möglich ist. Allerdings kommt das immer "von ganz oben".
Im übrigen sind die Gesetze immer so kompliziert, dass man nicht von vornherein behaupten kann, dass es auch so ist. Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten. Beim ersten Satz scheint alles klar und dann kommen die Ausnahmen.
Bei Diagnosen gibt es so wie so keine absolute Wahrheit. Das ist einfach nicht möglich.
Die Patienten glauben, was der "Onkel Doktor sagt" oder auch die Krankenkassen, nämlich, dass die Arznei übernommen wird, falls es der Arzt für nötig hält. Dieser hält es dann nicht mehr für nötig, weil er Angst hat um sein Budget, obwohl er das womöglich gar nicht zu haben braucht. Aber seine eigene KV lügt ihn an, obwohl auf der offiziellen Seite der KV eindeutig steht, dass es bezahlt wird, bekommt er die Auskunft, dass er lieber ein Privatrezept auf Kosten des Patienten ausstellen soll und vieles mehr.
Das SGB hat 12 Bücher, die aber auch ineinander übergreifen. Das macht die Sache nicht einfacher.
Das zieht sich durch die ganze Gesetzgebung. Bei der Gesundheitspolitik geht es z.Zt. zu wie im 30-jährigen Krieg (smile).
Deswegen verwende ich "kann sein Interpretationen", denn sicher kann man da kaum was sagen.
Meine Bekannte arbeitet übrigens wieder auch ohne Maßnahmen der Krankenkassen oder Rentenversicherung. So wie es vernünftige Ärzte vorausgesagt haben.