Hallo!
Wie nun allgemein bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht -bzw. die aktuellen Richter des 1.Senats- die Abschläge bei EM-Renten auch vor Eintritt d. 60. Lebensjahres für verfassungsgemäß erklärt, weil sie dem "Gemeinwohl" dienen.
Der Beschluß v. 11. Januar wurde am 18.2.2011 bekanntgegeben.- Und nun? Es ruhen doch immer noch die Widersprüche!
Die Rentenversicherung wollte sich doch melden und wird sicherlich zur "Rücknahme des Widerspruchs" auffordern.
Frage: Wann wird denn das geschehen? Wenns schneiet rote Rosen und regnet roten Wein?
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Sie werden Ihren Widerspruchsbescheid schon bekommen. Warum solche Eiile?
[/quote]--Ich gehe mal davon aus, dass noch mehrere hunderttausend Widersprüche in der Sache bei der DRV schlummern. Dann muss sich der Widerspruchausschuss aber sehr ins Zeug legen, um jeden Einzelfall innerhalb von drei Monaten bearbeiten zu können, ansonsten könnte die DRV nämlich von Untätigkeitsklagen überschwemmt werden.
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Die Verfahren sind ruhend gestellt, daher wird eine Untätigkeitsklage wohl eher sinnlos sein. ---Ich zitiere das Schreiben der DRV vom Nov. 2008:" Wir schlagen Ihnen deshalb vor, über Ihren Widerspruch so lange nicht zu entscheiden, bis über die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde entschieden ist." Die Bekanntgabe des abschließenden Urteils des BVerfGerichts erfolgte am 18.02.2011. Dies ist über einen Monat her. Ich gehe davon aus, dass sich die "Ruhendstellung "damit erledigt hat.
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Warum haben Sie es denn so eilig. Die Urteilsbegründung muss erst noch von der DRV ausgewertet werden, außerdem müssen sich alle Rentenversicherungsträger einig sein wie verfahren werden soll.
Da es sowieso auf eine Ablehnung hinauslaufen wird, ist meiner Meinung nach auch nicht unbedingt Eile geboten oder habe ich etwas übersehen ?
[/quote]---Das kann schon möglich sein, ich weiss ja nicht, wie gut SIE sehen, Herr "Eilemitweile". Ausserdem hab ich das Gefühl, dass sich in diesem Forum Mitarbeiter der DRV ab und an ganz gerne "zoffen".