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Auffüllung Rentenkonto gem. §187 SGB 6

von rainer141130.06.2008 | 06:59
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen zusammen Aufgrund meiner Scheidung wurde mein Rentenkonto beim DRVB zu Gunsten des Kontos meiner Exfrau ausgeglichen. Diesen Nachteil möchte ich durch eine Einzahlung wieder ausgleichen. Wirkt sich diese Ausgleichszahlung lediglich auf die spätere Altersrente aus, oder wirkt sie sich auch positiv auf eine spätere Erwerbs.-u. Bu-Rente aus? Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus. MFG Rainer

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausgleichszahlung wirkt sich auf alle Rentenarten rentensteigernd aus.

1 Antworten

Rente mit Siebenundsiebzigam 30.06.2008 | 13:08
Ihre Frage ist vom Experten absolut korrekt beantwortet worden. Nur, Sie haben eigentlich die falsche Frage gestellt bzw. nicht genügend nachgehakt. Unbedingt hätte von Ihrer Seite die Frage kommen müssen, ob sich der immense Einsatz, den Sie tätigen wollen, sich auch rentiert? Sie müssen sich immer bewusst sein, dass die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nicht wie ein Sparbuch funktioniert. Das Geld, was Sie heute einzahlen, wird unverzüglich an die Rentner und Leistungsberechtigten ausgezahlt. Das heißt, dass Sie lediglich Anwartschaften in noch völlig unbestimmter Höhe erwerben. Von Jahr zu Jahr kürzt der Gesetzgeber aber nun die bestehenden Anwartschaften gnadenlos zusammen. In der Rentenformel gibt es diverse Dämpfungsfaktoren, die dafür sorgen, dass - außer vor Bundestagswahlen - die Rentenanpassungen und daran gekoppelt die Erhöhung des Wertes der bestehenden Rentenanwartschaften, extrem mager ausfallen. Klartext: Renten sowie bestehende Rentenanwartschaften werden dem Inflationsverzehr preisgegeben! Um Renten- und Anwartschaftssteigerungen zu erzielen, die auch nur annähernd die Inflationsrate kompensieren, müsste am Standort D ein Wirtschaftswachstum erzielt werden, das wir von der Höhe her nur zu Zeiten des Wirtschaftswunders hatten. Diese Zeiten kommen so schnell nicht wieder. Die oben genannte Stellschraube ist noch längst nicht alles, was sich der Gesetzgeber so einfallen lässt. Er hat noch mehrere Stellschrauben zur Verfügung, deren Auswirkungen sich der Normalsterbliche leider nicht entziehen kann. • Steuerschraube • Abgabenschraube - ständige Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge • Weiteres Heraufsetzen der Regelaltersgrenze, also der Lebensarbeitszeit Wenn Sie nicht kurz vor Ihrem individuellen Rentenbeginn stehen sollten, würde ich mir an Ihrer Stelle genau überlegen, ob Sie einem Vertragspartner Ihr Geld anvertrauen, der die Vertragsbedingungen ständig zu Ihren Ungunsten verändern kann und auch unbeirrt verändert. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,… Meine Ausführungen bedeuten nicht, dass das absolute Heil bei den privaten Anbietern zu finden ist. Gerade bei diesen heißt es: "Besonders aufgepasst!". Worauf Sie bei der Privatwirtschaft achten müssen, finden Sie in Kurzform hier beschrieben www.gegen-altersarmut.de Auch hinter dieser Seite steht ein Anbieter, der Geld verdienen will. Daher der Hinweis - betrachten Sie diese Seite erst mal als Grundbaustein zum Erkennen der komplexen Zusammenhänge.
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