Durch Betriebsaufgabe ist ein Aufgabegewinn entstanden,
dieser Aufgabegewinn sind reine Buchwerte durch Zurückführen von
Grundstücksanteil und Garage etc. der Freibetrag von 45 000 wurde schon ausgeschöpft in vorigen Jahren.
Es handelt sich auch um ein Haus/Grundstück das nicht mehr in meinem Besitz ist, sondern schon dem Sohn übergeben.
Wird Aufgabegewinn als reiner Buchwert gleichbehandelt wie tatsächlicher Geldgewinn ?
Das ist doch kein Arbeitseinkommen, sondern Werte an Haus und Grundstück.