Hallo Malte,
Nachversicherung bedeutet die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten, in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihrer zugesicherten Versorgungsanwartschaften versicherungsfreien Personen mit versicherungspflichtigen Arbeitnehmern.
die Nachversicherung wird aufgeschoben, wenn
• die versicherungsfreie Beschäftigung vorübergehend unterbrochen wird
• eine andere versicherungsfreie Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aufgenommen wird oder
• eine widerrufliche Versorgung gezahlt wird, die der aus einer Nachversicherung erwachsenen Rentenanwartschaft mindestens gleichwertig ist.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich direkt mit Ihrem Versicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße