Guten Tag, folgender Sachverhalt:
Vor Antritt der medizinischen Reha war ich AU und bezog Krankengeld. Während der Reha bezog ich Übergangsgeld.
Nach Entlassung aus der Reha wurde ich zuerst arbeitsfähig entlassen und musste danach zur Agentur für Arbeit, da meine vorheriger Arbeitgeber in der Probezeit kündigte. (alten Job aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben).
Entsprechend erhalte ich nun Arbeitslosengeld.
Antrag auf berufliche Reha wurde gestellt und Widerspruch auf Entlassung arbeitsfähig.
Nach Monaten wurde nun rückwirkend entschieden mich doch AU zu entlassen.
Unabhängig davon, daß mir das viel Ärger und beinahe Nervenzusammenbrüche bescherrte und ich eigentlich bei korrekter Entlassung AU weiterhin Krankengeld beziehen würde, stellt sich die Frage was passiert bei Bewilligung des Antrags zur beruflichen Reha ?
Vielen Dank vorab