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Aufhebung Altersteilzeitvertrag

von cg241202.03.2009 | 18:27
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Hallo, hier habe ich bereits eine Antwort auf mein Problem gefunden aber vielleicht kann mir doch noch jemand weiter helfen. Ich habe vor zwei Jahren einen Altersteilzeitvertrag Blockmodell 6 Jahre abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch wegen eines schweren Arbeitsunfalls krank geschrieben und meine Chefin hat mir geraten, den ATV zu beantragen. Zu dem Zeitpunkt wußte ich nicht, ob ich jemals wieder voll einsatzfähig sein werde und auch die Berufsgenossenschaft hat Stress gemacht wegen der Anerkennung als Arbeitsunfall, da ich vor meinem Unfall breits schwerbehindert und Rollstuhlfahrerin war, so dass ich im ATV eine Chance sah, falls ich nicht wieder voll arbeiten kann, wenigstens zeitiger zu hause zu bleiben. jetzt nach 2 jahren fühle ich mich wieder leistungsfähig dass ich bis zur rente arbeiten könnte also noch 6 jahre, aber mein arbbeitgeber hebt den Vertrag nicht auf, hat es Sinn dass ich mich an meinen obersten Dienstherren wende, da ich die Ablehnung durch die Personalabteilung bereits erhalten habe? Kann ich die Aufhebung einklagen?

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Eine Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes liegt u. a. nur vor, wenn die entsprechende Vereinbarung zumindest bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt reicht, zu dem der Arbeitnehmer eine - ggf. auch geminderte - Altersrente in Anspruch nehmen kann. Ich gehe einmal davon aus, dass Ihr Altersteilzeitvertrag diese Voraussetzung erfüllt. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, wonach Sie nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums der Altersteilzeit gezwungen wären, in Rente zu gehen. Sie können anschließend selbstverständlich wieder arbeiten, auch wenn dies sicher nicht im Sinne der Erfinder der Altersteilzeit ist. Sollten Sie beim gleichen Arbeitgeber weiterarbeiten und es dadurch zu keiner Neueinstellung kommen, dann würde Ihr Arbeitgeber dadurch wohl keine Förderung durch die Arbeitsagentur bekommen.

5 Antworten

Aufhebung Altersteilzeitvertragam 02.03.2009 | 20:29
Dazu sollten Sie die Gewerkschaft und/oder den Personalrat konsultieren, ggf. auch einen (kostenpflichtigen) Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da es sich um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt, sind Sie hier im Forum nicht richtig.
Susanneam 03.03.2009 | 09:08
Meine Altersteilzeit endet in ein paar Monaten, zu meinem 60. Geburtstag. Nun würde ich doch gerne noch bis zur Regelaltersrente arbeiten. Eine Mitarbeiterin des Arbeitsamtes wies mein Ansinnen empört zurück. Ich dachte, dass der Abschluß eines Altersteilzeitvertrages nur meinen Arbeitgeber und mich beträfe und da ich ja auch noch Arbeitslosenversicherung zahle, war ich der Meinung, dass eine Beschäftigungswiederaufnahme kein Problem darstellen sollte. Vielen Dank im Voraus.
Unfassbaram 03.03.2009 | 10:37
Da streuben sich einem wieder die Haare. Und man stellt sich aufs neue die Frage, welche Personen die Agentur für Arbeit beschäftigt.Null Ahnung von nichts. Und das sind keien Einzelfälle. Unfassbar. Natürlich können Sie das machen, was Sie vorhatten. Es steht dem nichts entgegen. Man kann nur froh sein, wenn man mit diesen Diletanten nichts zu tun haben muss. Furchtbar!!!
Fragezeichenam 03.03.2009 | 11:56
Ja, Sie können sich arbeitssuchend melden, aber bei einem freiwilligen ATZ-Vertrag (Aufhebungsvertrag) bekommt man eine ALG-Sperrzeit von 3 Monaten und der ALG I Anspruch wird von 24 auf 18 Monate gekürzt.
B´sonam 03.03.2009 | 14:50
Susanne will sich nicht arbeitssuchend melden, sondern bis 65 weiterarbeiten :-)
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