Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Aufhebungsvertrag nach Elternzeit

von mahody04.08.2009 | 14:29
1115 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, meine Tochter beendet am 11.08.2009 ihre Elternzeit. Sie hat jetzt einen Aufhebungsvertrag bekommen. Ab Nov. 2009 hat sie einen neuen Job. Das AA teilt ihr mit, dass sie erst einen Betreuungsnachweis für ihr Kind braucht, um sich arbeitslos melden zu können. Was geschieht mit ihrer Rentenversicherung, wenn sie bis Nov. kein Geld vom AA bezieht. Ist sie trotzdem noch versichert? ARGE zahlt nichts, da ihr Mann zu viel verdient.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter mahody,

für Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren erhält ein Elternteil Kindererziehungszeiten, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist und er sich während der Erziehung mit dem Kind gewöhnlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat und nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist (vgl. § 56 SGB VI).

Die Kindererziehungszeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeiten.

Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr ist bei einem Elternteil Berücksichtigungszeit, soweit die Voraussetzungen für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit auch in dieser Zeit vorliegen (vgl. § 57 SGB VI).

Diese Zeiten gelten nicht als Pflichtbeitragszeit, aber bspw. werden sie bei bestimmten Wartezeiten berücksichtigt.

Sollten die Voraussetzungen für die Anerkennung von Kindererziehungs- / Kinderberücksichtigungszeiten bis zur Aufnahme der Beschäftigung im November vorliegen, ist eine Arbeitslosmeldung nicht zwingend erforderlich.

Zur Klärung, ob die Voraussetzungen vorliegen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

Freundliche Grüße

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026