Mein Arbeitgeber möchte mit mir aufgrund längerer Krankheit einen Auflösungsvertrag mit Freistellung von der Arbeitspflicht vereinbaren, ich soll jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch für Auskünfte zur Verfügung stehen. Welche Auswirkungen hätte eine solche Vereinbarung auf meine Sozialversicherungspflicht? Welche Punkte wären sonst noch zu beachten?
13.07.2011, 17:15
von
Easy
13.07.2011, 17:53
von
-/-
Bitte bei zuständiger Krankenkasse als Einzugsstelle nachfragen.
13.07.2011, 22:31
von
Moon
Hallo,
es besteht SV-Pflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Die SV-Freiheit bei unwiderruflicher Freistellung gibt es nicht mehr.
15.07.2011, 08:21
von Experte/in Experten-Antwort
15.07.2011, 14:31
von
Easy
Vielen Dank.
Worauf müsste ich sonst noch achten?