Aufgrund der in 2006 getroffenen Vereinbarung zur Altersteilzeit haben Sie Vertrauensschutz erworben. Was nun weiter mit dem Vertrag passiert spielt keine Rolle mehr.
Das bedeutet: Ihr Regelrentenalter liegt bei 65 Jahren. Wenn Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, können Sie dann mit 62 Jahren Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Minderung in Höhe von 10,8 Prozent in Anspruch nehmen.
Wolfgang hat schon leider realistisch die weiteren Folgen umrissen: die Agentur für Arbeit wird sich Ihrer in besonderer Weise annehmen. Die Rente wird gegenüber der Altersteilzeit etwas geringer ausfallen (RV-Beitrag in ATZ circa 90 Prozent gegenüber in Arbeitslosigkeit circa 80 Prozent für 2 Jahre, danach wenig bis nichts mehr).
Wenn Sie Wahlfreiheit genießen, schlafen Sie bitte noch mal darüber.