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Aufhebungsvertrag trotz Altersteilzeit

von sense09.02.2009 | 16:54
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2 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1952 und habe im Dezember 2006 einen verbindlichen Altersteilzeitvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen. (Blockmodell, Beginn der aktiven Phase im Dezember 2009) Nun bietet er mir im Rahmen eines Sozialplanes die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses an. Gilt mein Vertrauensschutz (Rente mit 62 Jahren) auch wenn ich das Arbeitsverhältnis löse und die Altersteilzeit nicht mehr zum Tragen kommt ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aufgrund der in 2006 getroffenen Vereinbarung zur Altersteilzeit haben Sie Vertrauensschutz erworben. Was nun weiter mit dem Vertrag passiert spielt keine Rolle mehr.

Das bedeutet: Ihr Regelrentenalter liegt bei 65 Jahren. Wenn Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben, können Sie dann mit 62 Jahren Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Minderung in Höhe von 10,8 Prozent in Anspruch nehmen.

Wolfgang hat schon leider realistisch die weiteren Folgen umrissen: die Agentur für Arbeit wird sich Ihrer in besonderer Weise annehmen. Die Rente wird gegenüber der Altersteilzeit etwas geringer ausfallen (RV-Beitrag in ATZ circa 90 Prozent gegenüber in Arbeitslosigkeit circa 80 Prozent für 2 Jahre, danach wenig bis nichts mehr).

Wenn Sie Wahlfreiheit genießen, schlafen Sie bitte noch mal darüber.

1 Antworten

Wolfgangam 09.02.2009 | 19:37
Hallo sense, JA, der Vertrauensschutz wird allein dadurch ausgelöst, dass Sie vor dem 01.01.2007 eine "Vereinbarung" über ATZ abgeschlossen haben - was heißt, dass Sie vmtl. die Möglichkeit haben, ab 62 in die Altersrente für langjährig Versicherte kommen zu können ...sofern Sie für diese Rentenart die erforderlichen 35 Versicherungsjahre haben ! Allerdings, was heißt Sozialplan ? Sie werden nicht etwa der Arbeitsagentur 'überstellt' und dürfen dann nach deren Spielregeln mitlaufen (Wiedereingliederungsmaßnahmen, Bewerbungen ...und und und) 'Die' machen Ihnen den Weg zur Rente ab 62 nicht zum Zuckerschlecken. Fragen Sie sicherhaltshalber in der örtlichen Beratungsstelle noch mal nach, wie es um Ihre Rente/Ihr zutreffendes Rentenalter aussieht. Gruß w.
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