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Auflösen des Rentenkontos

von Nele22.03.2008 | 10:10
2677 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir wohnen im Ausland, werden nicht mehr nach Deutschland zurück kehren. Sind 37 und 42 Jahre alt. Können wir unser Rentenkonto auflösen. Mit diesen Geld möchten wir eine Immobielie kaufen. Oder ist es möglich die Rente als Sicherheit für die Bank zu hinterlegen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Beitragserstattung an Deutsche ist gem. § 210 SGB VI - unabhängig vom Aufenthaltsort - nicht möglich

(eine Ausnahme gibt es nur für Beamten und über 65jährige Versicherte, die die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt haben).

Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, sind evtl. EWG-Richtlinien oder Sozialversicherungsabkommen anzuwenden, die auch Regelungen zur Beitragserstattung enthalten.

4 Antworten

Schadeam 22.03.2008 | 10:55
wenn Sie Deutsche sind, ist das nicht möglich, sich die Beiträge erstatten zu lassen - da müssen Sie warten bis Sie das Rentenalter erreichen und haben dann einen Rentenanspruch. Bei Ausländern hängt das von Staatsangehörigkeit und Wohnort ab. Was die Bank als Sicherheit akzeptiert müssen Sie dort direkt fragen, das kann Ihnen ein Rentenfachmann nicht beantworten.
Schiko.am 22.03.2008 | 15:42
Die abtretung einer gesetzlichen rente an eine bank als sicherheit ist nicht möglich. MfG.
Wohl kaumam 22.03.2008 | 14:07
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...
Krauseam 22.03.2008 | 19:52
Meines Wissens ist das nur möglich wenn Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben(d.h.die Staatsbürgerschaft Ihres neuen Landes bekommen) und eine Wartezeit erfüllen.
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