Den Ausführungen von "Schiko" im Hinblick auf den frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abschlag wird zugestimmt : mit 65 Jahren und 6 Monaten.
Im Hinblick auf die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld sowie Ihren weiteren Fragen zu dem Arbeitslosengeldbezug empfehlen wir Ihnen dringend, sich diesbezüglich direkt von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit beraten zu lassen (durch die Abfindung kann beispielsweise ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches eintreten, was auch Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben könnte).
Bezüglich der Höhe Ihres Rentenanspruches empfehlen wir Ihnen, eine Rentenauskunft bei dem für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.