Hallo anjuschka,
Abfindungen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust und für die Zeit danach gezahlt werden, sind kein Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente. Dabei ist es egal, ob das Beschäftigungsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag beendet wird. Eine Sperrzeit wie beim Arbeitslosengeld gibt es bei der Erwerbsminderungsrente nicht. Daher würde die Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht auf die Rente angerechnet werden.
Hinweis:
Wird Ihnen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt, wird Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt. Es wird auch dann bei der Rente berücksichtigt, wenn der Arbeitslosengeldanspruch wegen einer Sperrzeit oder der Anrechnung der Abfindung vollständig ruht.