Hallo George12,
wenn Ihre Frau die volle Förderung durch Zulagen erhalten möchte, muss Sie bei Arbeitsaufnahme im Jahr 2019 bereits dieses Jahr den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (mindestens jedoch den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr) in ihren Riestervertrag einbezahlen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam