Das Aufnahmeformular ist keine Schweigepflichtentbindungserklärung.
Nachdem der Entlassungsbericht mir Ihnen erörter wurde können sie eine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterzeichnen (dann geht der Entlassungsbericht auch an Ihren Hausarzt) oder sie können die Entbindung von der Schweigepflicht verweigern.
Dies aber erst NACH Eröffnung und Erörterung des Entlassungsberichtes und nicht mit der Aufnahme in der Klinik.