Hallo,
Frage an die Experten:
Habe die letzten 10 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet, war dann 1 Jahr arbeitsunfähig und habe Krankengeld bezogen. Nun komme ich aktuell arbeitsfähig aus der Reha und bin ohne Job. Möchte derzeit nicht zum Arbeitsamt. Bisherige Zeiten sind lückenlos.
Welche Schritte sollte ich unternehmen, damit ich meine Anwartschaft zur Erwerbsminderungsrente aufrechterhalte? Welche Fristen sind zu wahren?
Danke, Biggi
Während des Krankengeldbezuges waren Sie pflichtversichert, sodaß für diese Zeit keine "Beitragslücke" entstanden ist.
Es ist halt schon ratsam,sich bei der AfA arbeitslos zu melden, denn Sie haben ja sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf ALG I, wenn Sie die letzten 10 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren! Wollen Sie tatsächlich auf das Geld verzichten??? Sie haben ja schließlich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Durch den Bezug von ALG I werden Sie auf jeden Fall die Anwartschaft aufrecht erhalten ODER auch, wenn Sie sich "nur" arbeitssuchend melden (ist dann eine Anrechnungszeit).
Für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente müssen neben der allgemeinen Wartezeit ( 5 Jahre mit Beitragszeiten ) zusätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Diese besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung kann nicht durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erfüllt werden.
Sollte keine Meldung beim Arbeitsamt erfolgen könnte der Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente in Zukunft verlorengehen.
Sollten Sie bereits vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und ab 01.01.1984 jeden Kalendermonat mit einer Anwartschaftserhaltungszeit belegt haben, könnte die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente mit freiwilligen Beiträgen aufrecht erhalten werden.
Für eine konkrete Beurteilung empfehlen wir Ihnen eine Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufzusuchen.