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Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaften

von Gerda S.07.10.2008 | 18:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vorausgeschickt: Ich bin derzeit in keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung, kein ALG 1, kein ALG II, keine Pflegetätigkeit, etc.; kann aus persönlichen Gründen z. Zt. auch keiner geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach über 30 Jahren Pflichtversicherung in der RV suche ich eine Möglichkeit mit möglichst geringen Beiträgen meine Anwartschaften in der RV aufrecht zu erhalten. Insbesondere möchte ich nicht den Anspruch auf eine mögliche EM-Rente dadurch verlieren, dass ich bei Eintritt eines Rentenfalles in den letzten fünf Jahren nicht drei Jahre pflichtversichert war. Welche Möglichkeiten außer der Versicherung mit freiwilligen Beiträgen (ca. 100 € monatl.) gibt es noch, um meine Anwartschaften mit geringen Beiträgen aufrecht zu erhalten ? Ein stundenweise Beschäftigung in geringem Umfang bspw. wäre kein Problem. Vielen Dank für alle Anworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann der Erwerbsminderungsschutz nur dann aufrecht erhalten werden, wenn vor dem 01.01.1984 bereits für 60 Monate Beiträge gezahlt wurden und ab dem 01.01.1984 jeder Kalendermonat mit einem freiwilligen Beitrag bzw. mit einer anderen rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Sollte auch nur eine Lücke vorhanden sein, ist die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht möglich.

Eine weitere Chance für die Aufrechterhaltung bzw. Aufbau des Erwerbsminderungsschutzes stellt die Aufnahme eines Minijobs dar. Sie sollten allerdings dabei auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Damit wird sichergestellt, dass 4,9 % von Ihrem Gehalt an den Rentenversicherungsträger abgeführt werden, was zur Entrichtung von vollwertigen Pflichtbeiträgen führt. Der Arbeitgeber zahlt 15 % pauschal. Eine Ausnahme ist allerdings, wenn Sie in einem Privathaushalt arbeiten. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber lediglich 5 % zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer hätte somit 14,9 % selbst zu übernehmen.

2 Antworten

Schiko.am 07.10.2008 | 21:16
Der mindestbeitrag beträgt derzeit 79,60 monatlich ( 19,90 % aus 400) Billiger geht es mit einem 400 eurojob mit verzicht auf die ver- sicherungsfreiheit. Bekanntlich zahlt hier der arbeitegeber 15% in die rentenkasse. Bleiben noch 4,90% = 19,60 E. monatlich als eigenleistung übrig. Geht sogar noch billiger, rechnerisch müssen es aber 155 mtl. im rahmen des 400 eurojob sein, monatliche eigenleistung 7,60 euro für sie. Auch dies gilt als vollwertiger beitrag und als voraussetzung für eine eventuelle erwerbsminderungsrente. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 07.10.2008 | 20:46
Hallo Gerda, vorweg, die Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen die Anwartschaft auf EM-Rente weiter zu sichern, besteht hier nicht (vor 1984 liegen noch keine mind. 60 Monate an Beiträgen). Da Sie die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung ansprechen, können Sie idealerweise auf die ansonsten bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, Ihren Beitragsanteil dazuzahlen, und sind damit wieder voll pflichtversichert und erhalten sich die 36/60 Pflichtbelegung für die letzten 5 Jahre. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie mit, dass sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, und er zieht ganz normal wie bei mehr als 400 EUR Tätigkeiten Ihren Beitragsanteil gleich mit ab. Zudem noch wesentlich billiger, als der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung (79,60 EUR) - Ihr Anteil beträgt 4,9 % des Verdienstes. Mindestens werden aber 150 EUR für Ihren Beitragsanteil zugrunde gelegt. Ausnahme, so genannte haushaltsnahe Dienstleitungen (Rasenbürsten, Kinderstrammsitzenlassen, dem Haushaltsvorstand das Bierchen aus dem Keller holen ;-) ...hier ist Ihr Beitragsanteil etwas höher). mehr Info: www.minijob-zentrale.de Gruß w.
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