Hallo gunda,
sofern Sie die Arbeitsunfähigkeit mit entsprechenden Bescheinigungen nachweisen können, gelten diese als Anrechnungszeiten wegen Krankheit. Diese Zeiten halten den Erwerbsminderungsschutz aufrecht. Sofern Sie sichergehen möchten, ob diese Zeiten auch tatsächlich beim Rentenversicherungsträger dokumentiert wurden, können Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf anfordern. Desweiteren besteht auch die Möglichkeit, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen und sich individuell zu erkundigen. Dort hat der Berater die Möglichkeit, direkt auf Ihre Daten zuzugreifen.