Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Aufrechterhaltungsschütz für EM-Rente

von Anna Nussmann08.03.2020 | 09:30
145 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, ich bin am 05.05.1978 geboren und bin seit 2012 nach meiner 14-jährigen Angestelltentätigkeit aufgrund meiner gesundheitlichen Gesamtsituation nach ALG-1 Bezug erwerbsgemindert auf Zeit, nun wurde meine Rente nicht mehr weiter bewilligt, zurück in mein Beschäftigungsverhältnis kann ich nicht mehr -da dieses nicht mehr besteht-, ALG I ist ausgelaufen und ALG II bekomme ich aufgrund Verdienst vom Ehemann auch nicht, kann ich durch freiwillige Beiträge zumindest meine Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Ich habe im Intern. bereits recherchiert leider steht hier immer nur wer bis zum 31.12.1983 bereits die Wartezeit von fünf Jahren erreicht und seit 01/84 jeden Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt hat. Ich bin erst 1978 geboren und habe somit bis 31.12.1983 leider die Wartezeit von 5 jahren nicht erreicht, allerdings habe ich keine rentenrechtliche Lücke seit Beginn meiner Berufstätigkeit. Es ist für mich sehr wichtig, zu wissen ob ich durch freiwillige Beitragszahlung solange ich keine Arbeit erhalte den Aufrechterhaltungsschutz für Erwerbsminderung beibehalten kann. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus. MfG Anna Nussmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Nussmann,

mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist es Ihnen nicht möglich, den versicherungsrechtlichen Schutz für die Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht zu erhalten. Wie Berater geschrieben hat kann es eventuell möglich sein diesen Schutz mit einer Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug zu erhalten.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung um in einem persönlichen Beratungsgespräch zu klären, welche Möglichkeiten Sie konkret haben. Ihre nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier auf der Homepage.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Berateram 08.03.2020 | 10:05
Nein. Sie haben schon richtig gelesen. Da Sie bis 1984 die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können Sie mit freiwilligen Beiträgen Ihren Erwerbsminderungsschutz nicht aufrecht erhalten. Sie sollten aber prüfen lassen, ob es nicht Sinn macht, sich weiterhin arbeitslos ohne Leistungsbezug bei der AfA zu melden, um damit nicht den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026