Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch

von Waldemar05.02.2017 | 11:22
2348 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hat ein Widerspruch gegen einen Bescheid über die Gewährung einer EU-Rente aufschiebende Wirkung ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung (s. § 86a Abs. 1 SGG; Ausnahmen sind in § 86a Abs. 2 SGG abschließend aufgezählt). Hiervon betroffen sind Eingriffsakte der Behörde, also für den Widerspruchsführer belastende Bescheide. Aufschiebende Wirkung bedeutet, dass der Bescheid (= der Eingriff in Rechte), gegen den Widerspruch erhoben wurde, (zugunsten des Betroffenen) von der Behörde nicht vollzogen werden darf.

Sie schreiben: „Aufschiebende Wirkung würde bedeuten die Rente wird weitergezahlt und fällt nicht weg bis über den Widerspruch entschieden ist und ich wollte gerne wissen ob das zutrifft !“

Im Falle einer Rentenbewilligung läuft die aufschiebende Wirkung ins Leere, sie hat für Sie in Ihrem Fall also keine Bedeutung; denn der Rentenbescheid, gegen den Sie Widerspruch erhoben haben, ist kein „Eingriffsakt“ der Rentenversicherung. Auch davon ausgehend, dass Sie eine Erweiterung Ihrer Rechte, z. B. eine höhere Rente oder eine andere Rentenart mit dem Widerspruch begehren, ist der angefochtene Rentenbewilligungsbescheid nicht als Eingriff in bestehende Rechte zu verstehen. Ihre Rente wird im Widerspruchsverfahren entsprechend dem Bewilligungsbescheid unabhängig von § 86a SGG weitergezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Rentensputnikam 05.02.2017 | 11:45
Worauf wollen Sie denn mit Ihrer Frage hinaus? Was erhoffen Sie sich von einer aufschiebenden Wirkung
Tomam 05.02.2017 | 11:54
Welche Wirkung worauf ?
Edaam 05.02.2017 | 12:01
Was bitte verstehen Sie unter aufschiebende Wirkungen und welche Wirkungen worauf?
Mayaam 05.02.2017 | 11:55
Die Fragestellung macht so seinen Sinn. Wogegen soll sich denn bei der GEWÄHRUNG einer EM-Rente die aufschiebende Wirkung richten?
Waldemaram 05.02.2017 | 12:14
Aufschiebende Wirkung würde bedeuten die Rente wird weitergezahlt und fällt nicht weg bis über den Widerspruch entschieden ist und ich wollte gerne wissen ob das zutrifft !
Waldemaram 05.02.2017 | 12:15
Aufschiebende Wirkung würde bedeuten die Rente wird weitergezahlt und fällt nicht weg bis über den Widerspruch entschieden ist und ich wollte gerne wissen ob das zutrifft !
Mayaam 05.02.2017 | 12:17
Abhängig davon, wogegen sich der Widerspruch richtet. Mehrheitlich aber: Die Rente fällt weg.
Lolaam 05.02.2017 | 12:56
Vermutlich geht es um eine abgelehnte Weiterbewilligung und die Frage,ob die EM-Rente trotzdem weiter gezahlt wird,bis eine (andere)Entscheidung getroffen wird??Dies dürfte nicht der Fall sein,es wird wohl beim bisher festgestellten Rentenende bleiben.Vermutlich bleibt Ihnen esrtmal nur der Weg zur Agentur für Arbeit/Jobcenter,je nach Anspruch.Das Widerspruchsverfahren kann u.U.sehr lange dauern,bis hin zur Sozialgerichtsbarkeit.
zeldaam 05.02.2017 | 14:33
Hallo, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs tritt nur ein, wenn in bestehende Rechte eingegriffen wird, aber nicht wenn dadurch Ihre Recht erweitert werden. Legen Sie also gegen - die Befristung eines Rentenanspruches oder - die Ablehnung des Weiterzahlungsantrages über den Befristungszeitpunkt hinaus Widerspruch ein, so entfaltet dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung , da in die ursprünglich gewährten Rechte (Rente bis zum Befristungszeitpunkt) nicht eingegriffen wird, eine Weiterzahlung würde Ihre Rechtsposition eher erweitern. Haben Sie jedoch einen Bescheid über die (vorfristige !!!) Entziehung einer (befristeten oder unbefristeten) Rente erhalten, so entfaltet ein Widerspruch aufschiebende Wirlung, da in bestehende Rechte eingegriffen wird (Rentenbezug bis zum Befristungszeitpunkt bzw. bis zur Regelaltersgrenze). Quelle: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGG_8… MfG zelda
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026