"die DRV behält sich eine Prüfung auch der unbefristeten Renten vor (bis jetzt gab es Fragebögen) nun kommt ein Gutachter, mE. hat sich mein Gesundheitszustand nicht verbessert, aber das muss der Gutachter entscheiden"
Danke für ihre Antwort die aber mehr Fragen aufwirft, als bisher Antworten gegeben wurden. Das mit dem Fragebogen ist doch immer noch so. Da hat sich doch nichts geändert bzw. diese wurden doch nicht abgeschafft und anstelle dessen wird jeder der eine unefr. Rente bezieht gleich zum Gutachter geschickt. Das wär ja ganz neu und ist ja eigentlich völlig unvorstellbar.
Wahrscheinlich haben Sie erst den Fragebogen ausgefüllt und danach hat die DRV dann eine Begutachtung beauftragt, eben weil sich aus den Antworten aus dem Fragebogen weiterer Klärungsbedarf ergeben hat. Und haben Sie eventuell zusätzlich auch noch einen Minojob ? Dann wäre eine Begutachutng zumindest alleine dadurch erklärbar. Aber das ist doch nciht die Regel sondern die abolute Ausnahme.
Vielleicht erklräen Sie ihen Fall noch einmal etwas näher.