Liebes Expertenteam,
mit der 1992er Reform wurden Abschläge für einen früheren Renteneintritt eingeführt (0,3 Prozent pro Monat). Es gibt aber ja auch Aufschläge für einen späteren Renteneintritt nach dem Alter 65 (0,5 Prozent pro Monat). Ich würde gerne wissen, wann genau diese Aufschläge eingeführt wurden und ob es eine Obergrenze gibt, bis zu welchem Alter sie gelten.
Im voraus bereits vielen Dank!
C. Wilke