Ich würde den üblichen Weg vorschlagen. Soweit ein Ablehnungsbescheid ergangen ist, wäre dagegen das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren zu beschreiten. Allerdings deutet die Ablehnung des Rehaantrages wegen der fehlenden Erfolgsaussicht auf das Vorliegen von Erwerbsminderung hin.