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Aufsichtsamt? Kontrollorgane?

von ronny05.11.2008 | 22:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Eine Freundin, die wegen Klinikaufenthaltes zur Zeit selbst nicht fragen kann, hat Probleme mit der Rentenversicherung. Sie ist Borderlinerin schwerster Symptomatik, hat bisher drei Gutachten, die alle eine Rente befürworten, ihre Therapeutin befürwortet die Rente und der Hausarzt ebenso. Sie wird übermorgen aus der Klinik entlassen, weil die KV nicht mehr zahlen will. Sie steht in jeglicher Beziehung vor dem NICHTS. Sie wird von Pontius zu Pilatus geschickt, keiner ist zuständig oder kann ihr helfen. Für jemanden, für den es einer unvorstellbaren Willensanstrengung bedarf, auch nur aus dem Haus zu gehen eine erdrückende Situation. Wir hegen starke Zweifel an der Rechtmässigkeit der Entscheidungen und ich suche jetzt eine Möglichkeit, das Verhalten des RV-Trägers überprüfen zu lassen. Mit gesundem Menschenverstand ist es nicht mehr nachvollziehbar. Es soll wohl ein Bundesaufsichtsamt für Rentenversicherung geben, mit allen Wort-Kombinationen finde ich im Netz aber immer nur Hinweise zur privaten RV, Riester, Statistiken etc.pp. Wo kann ich mich über Einspruchsmöglichkeiten und Kontrollorgane informieren? Vielen Dank im Voraus, Ronny PS: Von Unbeteiligten wurden schon mehrfach Vermutungen geäussert, dass "man" hofft, dass sie sich nach einem solchen Termin vor den nächsten Baum fährt und die Angelegenheit somit kostengünstig abgewickelt werden kann. Bei dieser Krankheit kein weithergeholter Gedanke...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich würde den üblichen Weg vorschlagen. Soweit ein Ablehnungsbescheid ergangen ist, wäre dagegen das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren zu beschreiten. Allerdings deutet die Ablehnung des Rehaantrages wegen der fehlenden Erfolgsaussicht auf das Vorliegen von Erwerbsminderung hin.

14 Antworten

Wolfgangam 05.11.2008 | 23:11
Hallo Ronny, http://www.bva.de/ Gruß w.
-_-am 05.11.2008 | 22:59
Leider haben Sie gar nicht geschrieben, um welche Angelegenheit der gesetzlichen Rentenversicherung es geht. Im Rahmen des Rechtsbehelfs können Antragsteller eine Entscheidung des Leistungsträgers überprüfen lassen. Das ist jedoch im Regelfall kein Anlass für eine Beschwerde über den Rentenversicherungsträger bei den Aufsichtsorganen.
-_-am 05.11.2008 | 23:21
http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_091/nn_1046532/DE/Bunde… Die Aufsichts- und Prüftätigkeit erstreckt sich auf die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Künstlersozialkasse, soweit es um rentenrechtliche Angelegenheiten geht. Der Fragesteller hat aber gar nicht angegeben, dass diese Bundesträger zuständig sind!
Wolfgangam 05.11.2008 | 23:26
Hallo -_-, den ergänzenden Text mit den Länderaufsichtsbehörden für landesunmittelbare Träger ....das war mir zu lang ;-)) Gruß w.
Corlettoam 06.11.2008 | 07:29
Hat ihre Freundin denn schon einen EM-Rentenantrag gestellt ? Wird Sie aus der Rehaklinik erwerbsunfähig entlassen ? Es geht aus ihren Ausführungen nicht klar hervor, wo genau die Problematik liegt.
ronnyam 06.11.2008 | 07:54
Guten Morgen, Ich kenne noch nicht alle Einzelheiten, eine Reha wurde soweit ich weiss abgelehnt, sie wurde als nicht therapierbar eingestuft. Ist die genaue Sachlage entscheidend dafür, wer Ansprechpartner bei Problemen ist? Ich werde heute Kontakt zum BVA aufnehmen und eine Beraterin hier in meiner Stadt fragen, vielleicht seh ich heute abend schon klarer... Danke, schönen Gruß, Ronny Triemer
ronnyam 06.11.2008 | 08:09
Moin, Ich seh gerade, meine ANtworten von gestern abend sind nicht da, da hab ich wohl Mist gebaut... Ich kenne die genaue Sachlage (noch) nicht. Reha wurde wohl abgeleht, drei Gutachten bisher erstellt. Das Problem der Frau ist wohl u.a., dass sie sich mit ungeheurer Kraft zu "normalem" Verhalten zwingt und so, wenn sie in der Öffentlichkeit ist, locker und unbeschwert erscheint. Dass sie danach tagelang zuhause Erholung braucht sieht niemand. Wie schon geschrieben, BVA kontaktiere ich heute, die sollten mir ja zumindest genaue Ansprechpartner nennen können... Danke für die schnelle Hilfe, Gruß aus Westsachsen, Ronny
Corlettoam 06.11.2008 | 08:30
Da es sich scheinbar um ein recht kompliziertes Verfahren bei ihrer Freunding handelt, wäre auch eine Beratung bei einem Sozialverband wie VDK oder SoVD angezeigt. Für einen relativ geringen Mitgliedsbeitrag bekommen Sie da auch gleich eine kompetetente Rechtsberatung wie man weiter vorgehen könnte und der Verband würde ihre Freundin auch in einem eventuell notwendigem Widerspruchs/Klageverfahren gegen die Rentenversicherung vertreten.
Paulaam 06.11.2008 | 08:56
Hallo ronny, >>>Ich kenne noch nicht alle Einzelheiten, eine Reha wurde soweit ich weiss abgelehnt, sie wurde als nicht therapierbar eingestuft. Ist die genaue Sachlage entscheidend dafür, wer Ansprechpartner bei Problemen ist? <<<< Sie zäumen das Pferd vom Schwanz auf. Erst einmal gründlich informieren, wer hat was abgelehnt, welche Anträge wurden denn gestellt. Nach dem Motto, ich weis noch nichts genaues, aber ich kann mich ja schon mal beschweren, geht es sicher nicht. Paula
ronnyam 06.11.2008 | 09:29
Hallo, Das mag so scheinen, leider kann ich den Fall nicht in allen Einzelheiten hier ausführen. Es geht ja gerade nicht um eine Ablehnung, gegen die Widerspruch möglich ist sondern eine unmenschliche Hinhaltetaktik... Stimmt, das ist meine Interpretation, eine andere fällt mir in dem Fall schwer... Von mehreren Unbeteiligten wurde bereits der Gedanke an mich herangetragen, dass "man" vielleicht nur warte, dass sich die Frau nach einem solchen Termin gegen den nächstem Baum fahre und die Angelegenheit kostengünstig erledigt sei?? Ich hoffe nicht, dass das auch nur annähernd der Wahrheit entspricht... Danke für die schnelle Hilfe, Ronny
Wahrsageram 06.11.2008 | 09:20
Mit der Krankheitsproblematik wäre ich vorsichtig, bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne. Es kann durchaus sein, dass ihre Freundin überhaupt nicht die Vorraussetzungen (Beitragszeiten) für eine EM-Rente hat und deshalb abgelehnt wurde.
Corlettoam 06.11.2008 | 11:03
Mit dem Pauschalvorwuf einer " Hinhaltetaktik " gegen die RV oder wen auch immer , wäre ich aber doch sehr vorsichtig. Sie scheinen sich nur und ausschließlich auf Äusserungen ihrer Freundin zu berufen , ohne den Fall einmal selbst - zumindest zu versuchen neutral - geprüft und dann erst bewertet zu haben. Auch der Vorwurf das die RV quasi sich wohl ein Ableben ihrer Freundin wünscht, um ein EM-Rente nicht zahlen zu müssen oder eine Reha nicht genehmigen zu müssen, ist sagen wir mal doch sehr abwegig, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Diese Ässerungen lassen jedoch den Schluss zu , das ihre Freundign defintiv sehr schwer erkrankt ist und den Bezug zur Realität derzeit völlig verloren hat. Nicht immer sind die Behörden oder Versicherungen alleine schuld, sondern vielfach liegen auch einige Dinge in Versäumnissen des Antragstellers begründet ( zu späte und nicht richtige Antragstellung, versäumte Termine etc. pp ) .. Im übrigen hat jedes Krankenhaus einen Sozialdienst und hier wäre es sehr sinnvoll das vielleiicht SIE zusammen mit ihrer Freundin sich erkundigen , welche Möglichkeiten nach Entlassung aus der Klinik bestehen. Sollte ihr Freundin so schwer krank sein, das Sie ihre Angelegenheiten auf nicht absehbare Zeit , nicht mehr selbst regeln kann, wäre auch die Einsetzung eines Betreuers/in zu zu erwägen, der dann alle Angelegeheit im Sinne ihrer Freundin regelt.
katiam 06.11.2008 | 11:13
Zum versicherungsrechtlichen kann ich nichts sagen. Aber: BL ist schwer therapierbar. Ist eine Persönlichkeitsstörung. Empfehlung: Langzeittherapie (Jahre) bei einem Psychologen, der auf BL u n d Trauma spezialisiert ist. Mit dem VDK ist wohl die beste Idee. War sie denn schon in Langzeittherapie in dafür extra vorgesehenen Kliniken? Gruss kati
neneam 06.11.2008 | 14:27
Es wäre sehr zweckmäßig, wenn Sie statt wilder Mutmaßungen das Ganze auf eine sachliche Basis stellen und schreiben, was sie wann beantragt hat und mit welcher Begründung es abgelehnt wurde, Raten ist in solchen Fällen wenig ergiebig. Übrigens wüsste ich gerne, wer gleich DREI Gutachten bezahlt hat, da geht es ja nicht nur um ein paar Euro. Sind Sie sicher, dass es nicht nur ärztliche Atteste/Bescheinigungen sind?
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